Schmutzwasser auf Fremden Grund

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Karl122
Beiträge: 1
Registriert: 24.04.2021, 13:18

Schmutzwasser auf Fremden Grund

Beitrag von Karl122 » 24.04.2021, 13:26

Guten Tag,

Folgende Sachlage: Unser Nachbar hier in Salzburg reinigt seinen Privaten Grund(Parkplatz) und die anliegende Straße mit dem Wasserschlauch. Das Schmutzwasser fließt auf unseren Grund und wird über unsere Regenrinne im Boden abgeleitet. Der Schmutz von der Reinigung bleibt allerdings teilweise auf unseren Grund bestehen. Das ganze wiederholt sich bereits zum 8x und wir würden gerne wissen wie man damit vorgeht? Darauf mündlich hinweisen ist sinnlos da er dies ignoriert.

Danke und Mfg

K.B



isidoro
Beiträge: 89
Registriert: 15.04.2011, 20:17

Re: Schmutzwasser auf Fremden Grund

Beitrag von isidoro » 24.04.2021, 17:55

Zur Gemeinde gehen und nachfragen ob für die befestigte Fläche (Parkplatz) eine Baubewilligung vorliegt. Wenn ja, dann muss in diesem Bescheid die Entsorgung vom Schmutzwasser geregelt sein. Sollte keine Bewilligung vorliegen, dann stellen Sie bei der Gemeinde den Antrag, dass ein Verfahren nach der Bauordnung einzuleiten ist (Schwarzbau).

alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Schmutzwasser auf Fremden Grund

Beitrag von alles2 » 25.04.2021, 19:28

Das kenne ich nur zu gut, wenn Nachbarn ihr Grund reinigen und dabei die Straße "mitnehmen", damit so schnell kein Dreck mehr von dort zu ihnen gelangt und gleichzeitig der Unrat der Einfachheit halber direkt beim Gegenüber landet. Handelt es sich nicht gerade um natürliche, durch die örtliche Beschaffenheit herbeigeführte Abflussverhältnisse, muss man sich eine unmittelbare Einwirkung durch "Veranstaltung" bzw. direkte Zuleitung von Schmutz(-wasser) oder dessen bewusste Ableitung allerdings nicht gefallen lassen, was bei Klagseinbringung im Einzelfall von einem Gericht zu beurteilen wäre (Eigentumsfreiheitsklage). Bliebe es nur bei einer nachvollziehbaren und ordnungsgemäßen Nutzung einer fremden Entwässerungsrinne, muss noch nicht unbedingt von einer unzulässigen Immission ausgegangen werden, welche ein auf § 364 Abs.2 ABGB gestütztes Unterlassungsbegehren berechtigen würde. Jedoch scheint es der Nachbar mit dem allgemeinen Gebot der Rücksichtnahme (aus der Sicht eines Durchschnittsmenschen) nicht genau nehmen zu wollen.

Die gesamte Situation ist vergleichbar wie das Schneeschippen inklusive Streusplit vom eigenen Grundstück über die Straße bis zur Grundgrenze des Nachbars. Wie man bei einer Benutzungsbeeinträchtigung des eigenen Grundstückes (über der Ortsüblichkeit hinaus) nach gescheiterten Einigungsversuchen dagegen vorgehen könnte, wird dort beschrieben:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=17039
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 30 Gäste