Ist das teilen von (Sprach)Nachrichten in Whatsapp in eine andere Whatsapp Gruppe strafbar (Paragraphen)?

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Daniel167
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Ist das teilen von (Sprach)Nachrichten in Whatsapp in eine andere Whatsapp Gruppe strafbar (Paragraphen)?

Beitrag von Daniel167 » 22.04.2021, 14:12

Hallo,

mein Verstand sagt mir, dass es strafbar ist wenn man einen Screenshot aus einem Whatsappnachrichtenverlauf und eine Sprachnachricht in eine Whatsappgruppe schickt (ohne Einwilligung)

Nun meine Fragen:
  • Mit welchen Paragraphen wird verboten, dass Screenshots von Nachrichtenverläufe sowie Sprachnachrichten in Gruppen weitergesendet werden?
  • Zählen Beleidigungen und Üble Nachreden in Whatsappgruppenchats auch nach §115 StGB, §111 StGB und gilt das selbe auch für Privatnachrichten?
  • Wie kann ich das beweisen, weil wenn ich es auch abfotografiere ist es ja genau genommen ja auch heimlich aufgenommen, oder?
Vielen Dank für alle Antworten!



alles2
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Re: Ist das teilen von (Sprach)Nachrichten in Whatsapp in eine andere Whatsapp Gruppe strafbar (Paragraphen)?

Beitrag von alles2 » 24.04.2021, 02:19

Mir fällt da § 120 Abs.2a StGB ein. Der Paragraph findet allerdings mehr bei unbefugten Tonaufzeichnungen von Telefongesprächen (durch Medienunternehmen) oder in Gerichtsverhandlungen Anwendung. Bei Deiner Frage wird jedoch gern auf Herleitungen oder Analogien zurückgegriffen. So wie es bei Bildern nach § 78 UrhG (Urheberrechtsgesetz) das Recht auf das eigene Bild gibt, so sprichst Du das Recht am eigenen Wort an, welche aus § 16 ABGB iVm § 1329 ABGB abgeleitet wird. In allen Fällen geht es um den Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, welche durch das Weiterleiten von Chats in WhatsApp-Gruppen verletzt werden würden. Private Nachrichten des Kommunikationspartners haben tatsächlich privat zu bleiben und nicht für alle zugänglich zu sein. Sogar das unwissende Mitlesen am Handy durch Dritte kann strafbar sein. Das setzt jedoch voraus, dass sich durch den Inhalt Rückschlüsse auf eine Person ergeben, ohne dass es dazu sein Einverständnis gab. Jeder soll über sein geschriebenes Wort verfügen können und im Umgang mit anderen frei entscheiden dürfen, wem diese bekannt sein sollen. Zivilrechtlich könnte einem sonst sogar eine strafbewehrte, einstweilige Unterlassungsverfügung oder gar Schadensersatzansprüche blühen, wenn bspw. es jemand dazu missbraucht, dass einem ein Job verwehrt wird. Das alles gilt natürlich nicht unbedingt, wenn die Verbreitung der aufgezeichneten Worte überwiegend im öffentlichen Interesse stünden (z.B. als Beweismittel), da es sonst dem Verwertungsverbot unterliegen könnte. Auch immer stellt es ein Eingriff in die Selbstbestimmung dar, wenn Eltern im Rahmen ihrer Schutz- und Fürsorgepflicht gegenüber dem Kind mitlesen. Die von Dir genannten Privatanklagedelikte können sowohl im realen als auch im virtuellen Leben Anwendung finden.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Daniel167
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Re: Ist das teilen von (Sprach)Nachrichten in Whatsapp in eine andere Whatsapp Gruppe strafbar (Paragraphen)?

Beitrag von Daniel167 » 24.04.2021, 19:30

Vielen Dank! Sie haben mir sehr weitergeholfen!

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