Volljährigen Adoption Erbrecht
Verfasst: 20.04.2021, 13:31
Mein Vater wurde volljährig adoptiert. Zum Zeitpunkt seiner Adoption war ich (seine Tochter) ebenso schon volljährig. Meine Schwester nicht. Mein Vater starb. 3 Tage später starb der Adoptivvater meines Vaters. Das Erbe des Adoptivvaters meines Vaters erhielt zu 100 % meine Schwester. Ich erbte nichts (Begründung - meine Volljährigkeit zum Zeitpunkt der Adoption meines Vaters - somit bin ich angeblich kein mitadoptiertes Enkelkind) Da ich damals keine zweite Rechtsauskunft eingeholt habe, würde mich interessieren , ob diese Vorgehensweise auch wirklich "wasserdicht" ist. Und auch auf welchem Gesetz dies beruht (angeblich wurde diesbezüglich ein altes Gesetz vom Notar "ausgegraben"). Ich bin sehr dankbar für Antworten.