Volljährigen Adoption Erbrecht

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Anna H.
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Volljährigen Adoption Erbrecht

Beitrag von Anna H. » 20.04.2021, 13:31

Mein Vater wurde volljährig adoptiert. Zum Zeitpunkt seiner Adoption war ich (seine Tochter) ebenso schon volljährig. Meine Schwester nicht. Mein Vater starb. 3 Tage später starb der Adoptivvater meines Vaters. Das Erbe des Adoptivvaters meines Vaters erhielt zu 100 % meine Schwester. Ich erbte nichts (Begründung - meine Volljährigkeit zum Zeitpunkt der Adoption meines Vaters - somit bin ich angeblich kein mitadoptiertes Enkelkind) Da ich damals keine zweite Rechtsauskunft eingeholt habe, würde mich interessieren , ob diese Vorgehensweise auch wirklich "wasserdicht" ist. Und auch auf welchem Gesetz dies beruht (angeblich wurde diesbezüglich ein altes Gesetz vom Notar "ausgegraben"). Ich bin sehr dankbar für Antworten.



MG
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Re: Volljährigen Adoption Erbrecht

Beitrag von MG » 20.04.2021, 13:49

§ 197 ABGB (vor 2013 § 182) :

(1) Zwischen dem Annehmenden und dessen Nachkommen einerseits und dem Wahlkind und dessen im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Annahme minderjährigen Nachkommen andererseits entstehen mit diesem Zeitpunkt die gleichen Rechte, wie sie durch die Abstammung begründet werden.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

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