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Informationspflichten Immobilienmaker

Verfasst: 20.04.2021, 11:05
von Venethos
Liebe Leute.
Wo finde ich die exakten Informationspflichten eines Immobilienmaklers hinsichtlich des Objekts?
Auch hinsichtlich Verkürzung Provision bei Verletzung Informationspflichten?

Im Maklergesetz ist das nicht exakt aufgelistet. Auch über das Konsumentenschutzgesetz § 30b Abs 2 KSchG lässt sich nicht genaueres ableiten, was die Informationspflicht zum Objekt betrifft.

Fällt euch etwas ein?

LG
Tek

Re: Informationspflichten Immobilienmakler

Verfasst: 20.04.2021, 13:01
von alles2
Die Immobilienmaklerverordnung (ImmobilienmaklerVO oder IMVO) könnte evtl. weiterhelfen. Dann gäbe es von der WKO noch die "Besonderen Standesregeln für Immobilienmakler":

https://www.wko.at/branchen/information-consulting/immobilien-vermoegenstreuhaender/wko_immo_standesregeln_3011.pdf

Interessant auch das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Zudem kann es nie schaden, auch das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) und Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (VRUG) im Auge zu behalten. Vom ABGB das 30. Hauptstück: Von dem Rechte des Schadensersatzes und der Genugtuung, insbesondere § 1295 bis 1300, weil der Immobilienmakler auch als Sachverständiger angesehen wird (§ 1299 ABGB).

Ansonsten kann man sich auch hier einen guten Überblick verschaffen:

https://www.konsumentenfragen.at/konsumentenfragen/FAQ/FAQ/WOHNEN_-_Immobilienmaklerinnen_und_Immobilienmakler.html

Dort wird darauf verwiesen, wie man außerhalb des Selbststudiums zu seinem Recht kommen könnte. Schadet nie, wenn man sich eine objektive Meinung einholen lässt.

Re: Informationspflichten Immobilienmaker

Verfasst: 20.04.2021, 13:36
von MG
Bei Eingabe der Wortfolge

"Informationspflichten des Maklers"

in Google, kommen zahlreiche Treffer mit zum Teil sehr detaillierten Ausführungen.

zB:

https://www.immowelt.at/r/a/maklerpflichten-diese-regeln-sollten-immobilienprofis-kennen.html