Bei Verkauf von Notar alles auf Allgemeinfläche gesetzt
Verfasst: 17.04.2021, 10:32
Hallo,
mein Vater besitzt ein Haus mit 2 Wohnungen. Eine dieser zwei Wohnungen wurde verkauft (in der anderen ist wohnt mein Vater) und der Kaufvertrag wurde von einem Notar aufgesetzt. Auf die Frage hin, ob die Käufer auch Zugang zum Garten haben sollten, wurde sie mit Ja beantwortet, da ein kleiner Bereich im Garten von ihnen erworben wurde und der Zugang nur über den Besitz meines Vaters möglich ist. Infolgedessen wurden die restlichen Freiflächen, bis auf den kleinen Bereich im Garten, vom Notaren im Kaufvertrag auf Allgemeinfläche tituliert.
In der folgenden Zeit (3-4 Jahre) wurde auf dieser von uns ein Stellplatz für Fahrzeuge errichtet und Bienenstöcke aufgestellt. Nun ist ein Brief einer Rechtsanwaltkanzlei eingetroffen, dass die Käufer die Bienenstöcke entfernt haben wollen, da sich dieser auf Allgemeinfläche befindet und in Zukunft gefragt werden wollen, wenn sich wie im Falle des Stellplatzes für Fahrzeuge eine bauliche Änderung ergibt.
Leider wurde wider Wissens von meinem Vater angenommen, das mit Allgemeinfläche nur gemeint ist, dass Zutrittsrecht besteht und nicht Mitspracherecht. Der Notar hat dies ebenfalls nicht mitgeteilt, als er den ganzen Grund als Freifläche im Kaufvertrag geschrieben hat. Gibt es Möglichkeiten dagegen etwas zu machen? Es ist sehr ärgerlich für meinen Vater seinen Grund nicht mehr gestalten zu können, wie er es möchte.
Vielen dank und schönen Gruß.
mein Vater besitzt ein Haus mit 2 Wohnungen. Eine dieser zwei Wohnungen wurde verkauft (in der anderen ist wohnt mein Vater) und der Kaufvertrag wurde von einem Notar aufgesetzt. Auf die Frage hin, ob die Käufer auch Zugang zum Garten haben sollten, wurde sie mit Ja beantwortet, da ein kleiner Bereich im Garten von ihnen erworben wurde und der Zugang nur über den Besitz meines Vaters möglich ist. Infolgedessen wurden die restlichen Freiflächen, bis auf den kleinen Bereich im Garten, vom Notaren im Kaufvertrag auf Allgemeinfläche tituliert.
In der folgenden Zeit (3-4 Jahre) wurde auf dieser von uns ein Stellplatz für Fahrzeuge errichtet und Bienenstöcke aufgestellt. Nun ist ein Brief einer Rechtsanwaltkanzlei eingetroffen, dass die Käufer die Bienenstöcke entfernt haben wollen, da sich dieser auf Allgemeinfläche befindet und in Zukunft gefragt werden wollen, wenn sich wie im Falle des Stellplatzes für Fahrzeuge eine bauliche Änderung ergibt.
Leider wurde wider Wissens von meinem Vater angenommen, das mit Allgemeinfläche nur gemeint ist, dass Zutrittsrecht besteht und nicht Mitspracherecht. Der Notar hat dies ebenfalls nicht mitgeteilt, als er den ganzen Grund als Freifläche im Kaufvertrag geschrieben hat. Gibt es Möglichkeiten dagegen etwas zu machen? Es ist sehr ärgerlich für meinen Vater seinen Grund nicht mehr gestalten zu können, wie er es möchte.
Vielen dank und schönen Gruß.