Hallo liebes Forum,
ich wohne in Oberösterreich und möchte in einem Eck meines Grundstückes einen Grillplatz einrichten. Eine betonierte Bodenplatte (4.5x5m) ist schon vorhanden (wurde vom Vorbesitzer gemacht). Darauf möchte ich eine kleine Küchenzeile mauern, mit Griller drauf und einer Überdachung des ganzen Bereichs (4 Pfosten, Dach drauf, alle Seiten offen).
Ist sowas erlaubt, bzw. benötige ich da eine Bewilligung der Nachbarn, bzw. von der Gemeinde?
Vielen Dank für eure Hinweise,
Martin
OÖ : Grillplatz an Grundstücksgrenze möglich?
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Re: OÖ : Grillplatz an Grundstücksgrenze möglich?
Eine Bodenplatte ist noch lange keine bauliche Anlage. Sobald es um eine kipp- und windsichere Flugdachkonstruktion geht, ändert sich der Umstand. Daher sollte Dein Vorhaben entsprechend § 25 Abs.1 Z 9b Oö. BauO (Bauordnung) nur anzeigepflichtig (nicht bewilligungspflichtig nach § 24 Oö. BauO) sein, solange keine Wände im Spiel sind.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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Re: OÖ : Grillplatz an Grundstücksgrenze möglich?
Ich würde demWort "Grillplatz" mehr Beachtung schenken. Ich als Nachbar, würde mich hier im Forum schlau machen, was ich gegen die Geruchsbelästigung, den Rauch, der über mein Grundstück zieht und gar Funkenflug bei Windböen wehren kann.
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Re: OÖ : Grillplatz an Grundstücksgrenze möglich?
Danke für die Antwort alles2.
Wenn ich sowas lese bin ich sehr sehr sehr sehr froh schanzenpeter nicht als meinen Nachbar zu haben!
Mir fehlen die Worte, gibt es wirklich solche Leute? Ich dachte das ist eine Erfindung von ATV und RTL, aber scheinbar doch.
Wenn mein Nachbar grillt kommen wir rüber und trinken ein Bier mit ihm und quatschen und umgekehrt wirds genauso sein.
Wenn ich sowas lese bin ich sehr sehr sehr sehr froh schanzenpeter nicht als meinen Nachbar zu haben!
Mir fehlen die Worte, gibt es wirklich solche Leute? Ich dachte das ist eine Erfindung von ATV und RTL, aber scheinbar doch.
Wenn mein Nachbar grillt kommen wir rüber und trinken ein Bier mit ihm und quatschen und umgekehrt wirds genauso sein.
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Re: OÖ : Grillplatz an Grundstücksgrenze möglich?
Das war nicht wirklich meine Ansicht, ich habe wiedergegeeben, was ich tatsächlich in der Nachbarschaft gesehen habe. Der "böse" Nachbar hat schließlich Recht bekommen. deshalb mein Beitrag.
Re: OÖ : Grillplatz an Grundstücksgrenze möglich?
Dann wären wir aber nicht bei der Bauordnung, sondern beim Thema Emissionen nach § 364 Abs.2 ABGB. Zumindest kann ich mir nur schwer vorstellen, dass durch den Fall damals die Errichtung eines Vorhaben unterbunden werden konnte. Vielmehr dürfte es zu Streitigkeiten gekommen sein, als die ganze Partie schon stand. Kann aber eh nie ausgeschlossen werden. Selbst wenn am Balkon gegrillt werden würde. Deshalb wird man den Balkon auch nicht abreißen müssen. Oder an der Stelle eben nicht mehr grillen oder diverse Schutzvorkehrungen treffen müssen.
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