Altes und Neues Testament

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Makale21zero
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Altes und Neues Testament

Beitrag von Makale21zero » 15.04.2021, 12:09

Hallo liebes Forum,
Ich wäre sehr dankbar über eure Meinungen zu folgendem Sachverhalt.
Letzten Herbst ist leider mein Nachbar verstorben, zu dem meine Familie die letzten Jahrzehnte immer ein sehr gutes Verhältnis hatte. Bereits zu Lebzeiten hat er uns erzählt, dass er uns seine Besitztümer überlassen möchte.
Er lebte seit cirka 10 Jahren im Altersheim und wurde seit mehreren Jahrzehnten besachwaltet und hatte eine Erwachsenenvertretung. Grund dafür war, dass er oftmals aufgrund seiner Gutmütigkeit ausgenutzt wurde.

Nach seinem Ableben wurde das Testament verlesen und es stellte sich heraus, dass es 2 Testamente gibt.

Das "neue" Testament aus dem Jahr 2014, notariell beglaubigt, mit Zeugen, "Vormund" und Gemeindearzt der testierfähigkeit bestätigt und in dem steht das alle vorherigen Testamente, falls vorhanden, für Ungültig erklärt werden.

Und ein weiteres Testament von einem anderen Nachbar, handschriftlich, cirka 40 Jahre alt.

Es werden unterschiedliche Alleinerben angeführt.

Das neue Testament wird jetzt angefochten und es kommt zu einer Gerichtsverhandlung.

Wie schätzt ihr diesen Sachverhalt ein?

Liebe Grüße und vielen Dank im voraus.



alles2
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Re: Altes und Neues Testament

Beitrag von alles2 » 15.04.2021, 15:39

Nach § 713 Abs.1 ABGB zählt das zeitlich spätere Testament. Weiß nicht, auf welche gesetzliche Grundlage man es anfechten möchte.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Makale21zero
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Re: Altes und Neues Testament

Beitrag von Makale21zero » 15.04.2021, 17:00

Ich denke es wird versucht die testierfähigkeit in Frage zu stellen....
Kann jemand einschätzen wie die Chancen dafür stehen. Wenn ein Arzt (Hausarzt) sagt, dass die Person testierfähig ist...

alles2
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Re: Altes und Neues Testament

Beitrag von alles2 » 15.04.2021, 20:23

Nicht zuletzt, dass es notariell beglaubigt wurde, hat schon sehr viel Gewicht. Wenn man genug Geld auf der Seite hat, kann man immer alles bekämpfen. Stellt sich nur die Frage nach dem Sinn. Zweifelt eine Seite die Testierfähigkeit im Jahre 2014 an (und das vielleicht auch noch ohne irgendeinen schlüssigen Nachweis), dann könnte die Gegenseite die Testierfähigkeit zum Zeitpunkt des früheren Testaments in Frage stellen. Was dann rauskommt...frage nicht!
Zuletzt geändert von alles2 am 16.04.2021, 13:54, insgesamt 1-mal geändert.
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Makale21zero
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Re: Altes und Neues Testament

Beitrag von Makale21zero » 16.04.2021, 09:14

alles2 hat geschrieben:
15.04.2021, 20:23
(und das vielleicht auch noch ohne irgendeinen schlüssigen Nachweis)
Vielen Dank schonmal für Ihre Antwort.
Was wäre Ihrer Meinung nach ein schlüssiger Nachweis?
Es gibt im Testament einen Absatz in dem steht, dass der Erblasser zeitlich und örtlich orientiert ist. Das müsste doch normalerweise die testierfähigkeit bestätigen....
Bzw. wie muss der Zustand eines Erblassers sein, dass eine Testierunfähigkeit besteht. Gibt es dazu eine Definition?

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Re: Altes und Neues Testament

Beitrag von MG » 16.04.2021, 11:47

Und ein weiteres Testament von einem anderen Nachbar, handschriftlich, cirka 40 Jahre alt.
???
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Re: Altes und Neues Testament

Beitrag von Makale21zero » 16.04.2021, 12:01

Entschuldigen Sie, dass war etwas unklar formuliert.

Der Verstorbene war unser Nachbar.
Ein anderer Nachbar hat ein ca. 40 Jahre altes Testament, in dem er als Alleinerbe genannt wird.
Beim Notar hinterlegt war ein Testament aus dem Jahr 2014 in dem mein Vater als Alleinerbe genannt wird.

Der Nachbar mit dem alten Testament bestreitet nun das neue Testament.

alles2
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Re: Altes und Neues Testament

Beitrag von alles2 » 16.04.2021, 15:29

Ich weiß nicht, wie der Besitzer des alten Testaments seines durchbringen und den neuen Testament mit einem schlüssigen Nachweis bekämpfen möchte. Darum frage ich ja, welche Anknüpfungspunkte er hat. Wenn der Erblasser in beiden Fällen entscheidungs-, geschäfts- oder testierfähig war, ist das nicht gerade überzeugend, da dem die Gesetzgebung entgegensteht.
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Re: Altes und Neues Testament

Beitrag von Makale21zero » 17.04.2021, 00:03

alles2 hat geschrieben:
16.04.2021, 15:29
Wenn der Erblasser in beiden Fällen entscheidungs-, geschäfts- oder testierfähig war, ist das nicht gerade überzeugend, da dem die Gesetzgebung entgegensteht.
Zum damaligen Zeitpunkt des ersten Testaments war besagter Erblasser noch nicht "entmündigt" bzw. bevormundet.
Zum Zeitpunkt des zweiten Testaments war er bereits seit Jahrzehnten bevormundet.
Hat das auch Einfluss auf die Testierfähigkeit?
Ich denke dass dies eig. Hauptfrage ist. Beschränkt die "Entmündigung" die Testierfähigkeit?

alles2
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Re: Altes und Neues Testament

Beitrag von alles2 » 17.04.2021, 00:20

Das mit den Jahrzehnten hattest Du bereits vorher erwähnt. Nun könnte man hergehen und behaupten, in diese Zeitspanne fallen auch die 40 Jahre. Selbstverständlich könnten dann Diskussionen entstehen, ob der Verstorbene zum Zeitpunkt des früheren Testaments wusste, was er da tat. Den Ausgang der Verhandlung vermag ich ohnehin nicht zu beurteilen. Dafür dürften nun andere zuständig sein, die da mehr involviert wären. Positiver könnte man es gestalten, wenn iSv § 568 ABGB irgendwem z.B. (dem Notar oder Arzt) in Richtung "abgekartetes Spiel" ein schuldhaftes Verhalten angelastet werden könnte. Aber da draufzukommen...habe d'Ehre!

Man darf aber die Geschäftsfähigkeit und Testierfähigkeit nicht gleichsetzen. Nur weil jemand (beschränkt) "entmündigt" wurde, muss er noch lange nicht testierunfähig sein. Mündige Minderjährige sind auch nicht voll geschäftsfähig und dürfen trotzdem Testamente verfassen lassen (§ 569 ABGB). Wichtig ist vor allem, dass die Person wusste, auf was sie sich einließ (§ 566 ABGB).
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