fällt Autotürschloss unter Verschleißteil ?
Verfasst: 12.04.2021, 20:15
Hallo!
Ich bin im i-net leider nicht fündig geworden, ob ein kaputtes Autotürschloss auch unter Verschleißteil gerechnet wird (in den div. Verschleißteil-Listen, war es eben nicht dabei)?
Kurz: gebrauchtes Auto vom Händler im Nov.2020, ein Autotürschloss hat ca. 3 Wochen nach Kauf mal nicht gesperrt, dann hats wieder gesperrt. Bei Pickerl-Überpüfung (was beim Kauf ausgemacht wurde, dass das noch vom Händler bezahlt wird und alles was dabei festgestellt wurde, dann auch repariert wird . ps: Händler hat eine "eigene" Werkstatt zur Zusammenarbeit) hätte dann ein Autoschloss bestellt werden müssen (und wäre auch in die obigen Kostenübernahme genommen worden). Da mir von der Werkstatt aber bei der Pickerlüberprüfung ein kleiner Schweißschaden am Auto gemacht wurde (hatte deswegen einen Thread hier) und das Autotürschloss nun eh wieder funktionierte. Habe ich dankend abgelehnt.(Vertrauen habe ich in DIESE Werkstatt nicht mehr)
Nun - nach 4 Monaten - macht dieses Autoschloss wieder Probleme, nun fast Dauerhaft.
Händler meinte nun: fällt nicht in die Gewährleistung, weil Verschleißteil.
Nun gut....Verschleißteil ist am Auto so ziemlich alles. Kommt ja nur auf die vergangende Zeitspanne an.
Ich werde mich mit dem nicht streiten. Lasse das Autotürschloss jetzt in meiner Vertrauenswerkstatt machen.
Habe das dem Händler telefonisch mitgeteilt. Dann meinte er: er werde sich an den Kosten beteiligen.
Auch gut, mal sehen was er sich drunter vorstellt.
Was mir nur helfen würde: Autotürschloss nun definitiv Verschleißteil oder nicht.
Wie immer: vielen lieben Dank für's Lesen und auch für etwaige Antworten im Vorraus !!
beste Grüße, Adler
Ich bin im i-net leider nicht fündig geworden, ob ein kaputtes Autotürschloss auch unter Verschleißteil gerechnet wird (in den div. Verschleißteil-Listen, war es eben nicht dabei)?
Kurz: gebrauchtes Auto vom Händler im Nov.2020, ein Autotürschloss hat ca. 3 Wochen nach Kauf mal nicht gesperrt, dann hats wieder gesperrt. Bei Pickerl-Überpüfung (was beim Kauf ausgemacht wurde, dass das noch vom Händler bezahlt wird und alles was dabei festgestellt wurde, dann auch repariert wird . ps: Händler hat eine "eigene" Werkstatt zur Zusammenarbeit) hätte dann ein Autoschloss bestellt werden müssen (und wäre auch in die obigen Kostenübernahme genommen worden). Da mir von der Werkstatt aber bei der Pickerlüberprüfung ein kleiner Schweißschaden am Auto gemacht wurde (hatte deswegen einen Thread hier) und das Autotürschloss nun eh wieder funktionierte. Habe ich dankend abgelehnt.(Vertrauen habe ich in DIESE Werkstatt nicht mehr)
Nun - nach 4 Monaten - macht dieses Autoschloss wieder Probleme, nun fast Dauerhaft.
Händler meinte nun: fällt nicht in die Gewährleistung, weil Verschleißteil.
Nun gut....Verschleißteil ist am Auto so ziemlich alles. Kommt ja nur auf die vergangende Zeitspanne an.
Ich werde mich mit dem nicht streiten. Lasse das Autotürschloss jetzt in meiner Vertrauenswerkstatt machen.
Habe das dem Händler telefonisch mitgeteilt. Dann meinte er: er werde sich an den Kosten beteiligen.
Auch gut, mal sehen was er sich drunter vorstellt.
Was mir nur helfen würde: Autotürschloss nun definitiv Verschleißteil oder nicht.
Wie immer: vielen lieben Dank für's Lesen und auch für etwaige Antworten im Vorraus !!
beste Grüße, Adler