fällt Autotürschloss unter Verschleißteil ?

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Adler2
Beiträge: 63
Registriert: 11.06.2017, 11:40

fällt Autotürschloss unter Verschleißteil ?

Beitrag von Adler2 » 12.04.2021, 20:15

Hallo!

Ich bin im i-net leider nicht fündig geworden, ob ein kaputtes Autotürschloss auch unter Verschleißteil gerechnet wird (in den div. Verschleißteil-Listen, war es eben nicht dabei)?

Kurz: gebrauchtes Auto vom Händler im Nov.2020, ein Autotürschloss hat ca. 3 Wochen nach Kauf mal nicht gesperrt, dann hats wieder gesperrt. Bei Pickerl-Überpüfung (was beim Kauf ausgemacht wurde, dass das noch vom Händler bezahlt wird und alles was dabei festgestellt wurde, dann auch repariert wird . ps: Händler hat eine "eigene" Werkstatt zur Zusammenarbeit) hätte dann ein Autoschloss bestellt werden müssen (und wäre auch in die obigen Kostenübernahme genommen worden). Da mir von der Werkstatt aber bei der Pickerlüberprüfung ein kleiner Schweißschaden am Auto gemacht wurde (hatte deswegen einen Thread hier) und das Autotürschloss nun eh wieder funktionierte. Habe ich dankend abgelehnt.(Vertrauen habe ich in DIESE Werkstatt nicht mehr)
Nun - nach 4 Monaten - macht dieses Autoschloss wieder Probleme, nun fast Dauerhaft.
Händler meinte nun: fällt nicht in die Gewährleistung, weil Verschleißteil.

Nun gut....Verschleißteil ist am Auto so ziemlich alles. Kommt ja nur auf die vergangende Zeitspanne an.

Ich werde mich mit dem nicht streiten. Lasse das Autotürschloss jetzt in meiner Vertrauenswerkstatt machen.
Habe das dem Händler telefonisch mitgeteilt. Dann meinte er: er werde sich an den Kosten beteiligen.

Auch gut, mal sehen was er sich drunter vorstellt.

Was mir nur helfen würde: Autotürschloss nun definitiv Verschleißteil oder nicht.

Wie immer: vielen lieben Dank für's Lesen und auch für etwaige Antworten im Vorraus !!

beste Grüße, Adler



alles2
Beiträge: 3245
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: fällt Autotürschloss unter Verschleißteil ?

Beitrag von alles2 » 13.04.2021, 02:01

Habe mich öfters mal an den Konsumentenschutz wegen einem Gebrauchtwagen-Kaufvertrag gewendet und nie war die Frage, ob es sich um ein Verschleißteil handelt. Denn auch diese könnten einen Mangel nach § 924 ABGB aufweisen, weil die reguläre Funktion nicht gegeben ist. Daher hättest Du entgegnen können: "Fällt in die Gewährleistung, weil Sachmangel".

Die Zustandsklassen (ZK) 1 bis 4 entscheiden darüber, was unter die Gewährleistung fällt. Mehr dazu findest Du hier:

https://vbg.arbeiterkammer.at/beratung/konsumentenschutz/Auto/Checkliste_Autokauf.html#:~:text=Zustandsklassen%20entscheiden

Klickt man auf den Musterkaufvertrag und geht man von einem älteren Gebrauchswagen aus, wären wir bei der Zustandsklasse 3 mit einem alters- und kilometernormalen Reparatur- und Wartungsaufwand und unfallbedingten Vorschäden. Unter Bewertung E heißt: Vollständiges Schließsystem und Betriebsanleitung vorhanden. Sprich, es muss nicht der Original-Türschloss eingebaut sein. Allerdings sollte diese uneingeschränkt funktionieren. Ist es wegen vorhandenen Mängeln nicht betriebssicher und wurden diese vertraglich nicht festgehalten, bestehen Gewährleistungsansprüche gegenüber dem geschuldeten Zustand entsprechend der Zustandsklasse. Daher war der Händler gut beraten, als er zu der Einsicht gelangte, die Kosten (im Regelfall gänzlich) zu übernehmen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 22 Gäste