Bleibt ein Verfahren, das gemäß §190 StPO Z2 eingestellt wurde gespeichert?
Wenn ja, kann man hierfür eine Löschung beantragen?
Löschungsantrag eingestelltes Verfahren
Re: Löschungsantrag eingestelltes Verfahren
In Deinem ersten Thread hatte ich ja bereits den Kriminalpolizeilichen Aktenindex (KPA) erwähnt, der Teil des Elektronischen Kriminalpolizeilichen Informationssystem (EKIS-Datenbank) ist. Laut Innenministerium:
Daneben gäbe es noch das elektronisch geführte Verfahrensregister "Verfahrensautomation Justiz" (VJ) nach § 80 GOG (Gerichtsorganisationsgesetz). Diese Einträge können entsprechend § 75 StPO behördlich gelöscht werden. Aber nach § 84 GOG hätte man ein "Recht auf Auskunft, Richtigstellung und Löschung".
Nach § 208 Abs.3 StPO wird auch die Exekutive vom Rücktritt der Verfolgung verständigt. Wie der Löschungsantrag aussehen könnte, wurde ja bereits formuliert.enthält Informationen über die wegen des Verdachts einer vorsätzlich begangenen, von Amts wegen zu verfolgenden gerichtlich strafbaren Handlung an die Staatsanwaltschaften erstatteten Abschlussberichte der Kriminalpolizei, Rechtsgrundlagen: § 57 Sicherheitspolizeigesetz iVm § 100 Abs. 2 Z 4 Strafprozessordnung
Daneben gäbe es noch das elektronisch geführte Verfahrensregister "Verfahrensautomation Justiz" (VJ) nach § 80 GOG (Gerichtsorganisationsgesetz). Diese Einträge können entsprechend § 75 StPO behördlich gelöscht werden. Aber nach § 84 GOG hätte man ein "Recht auf Auskunft, Richtigstellung und Löschung".
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 21 Gäste