Schenkung zu Lebzeiten - Pflichtteil?

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
magical_me
Beiträge: 19
Registriert: 06.08.2017, 08:41

Schenkung zu Lebzeiten - Pflichtteil?

Beitrag von magical_me » 10.04.2021, 16:15

Der Nachlass einer alleinstehenden Person (2 Kinder) umfasst eine Whg, Wert 200' € sowie einen Baugrund, Wert 100' €.
Zu Lebzeiten wurde bereits eine Liegenschaft, Wert 700' €, an Kind 1 verschenkt.
Nun soll lt Testament Whg an Kind 1 (das beschenkte) und Baugrund an Kind 2 gehen.
Ist das pflichtteilsrechtlich denn in Ordnung? Ich habe etliche Seiten quergelesen, aber komme zu keiner schlüssigen Lösung.



alles2
Beiträge: 3245
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Schenkung zu Lebzeiten - Pflichtteil?

Beitrag von alles2 » 10.04.2021, 17:52

Wenn in der letztwilligen Verfügung nichts weiter steht, würde ich daraus ableiten, dass ein Kind bevorzugt wird, während das andere nur einen Teil bekommen soll. Der Erblasser dürfte nicht bedacht haben, dass auch Schenkungen zu Lebzeiten bei der Berechnung zu berücksichtigen wären. Dem anderen steht allerdings ein gesetzlicher Pflichtteilsanspruch von einem Viertel der gesamten Verlassenschaft zu. Daher würde das eine Kind dem anderen zumindest noch 150 Tsd. Euro schulden, wenn die Schenkung zu Lebzeiten im Verlassenschaftsverfahren gemeldet wird. Kam das erst danach ans Licht, kann man seinen restlichen Pflichtteil auch nachträglich einklagen.
Zuletzt geändert von alles2 am 10.04.2021, 19:01, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

magical_me
Beiträge: 19
Registriert: 06.08.2017, 08:41

Re: Schenkung zu Lebzeiten - Pflichtteil?

Beitrag von magical_me » 10.04.2021, 18:08

Ich danke dir, das hilft mir schon weiter!

magical_me
Beiträge: 19
Registriert: 06.08.2017, 08:41

Re: Schenkung zu Lebzeiten - Pflichtteil?

Beitrag von magical_me » 04.05.2021, 22:26

Jetzt hab ich noch eine Frage.
Wenn das Testament dahingehend abgefasst ist, dass Kind 1 im Nachlassfall Alleinerbe ist und Kind 2 seine 25% auszahlen muss, WER zahlt die Kosten, die für die entsprechenden Gutachten zur Bewertung zum Zeitpunkt Todestag anfallen?

alles2
Beiträge: 3245
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Schenkung zu Lebzeiten - Pflichtteil?

Beitrag von alles2 » 04.05.2021, 23:56

Entsprechend § 4 GKTG (Gerichtskommissionstarifgesetz) in dem Fall derjenige in Solidarschuld (§ 891 ABGB), der durch das Testament begünstigt wird. Im Sinne von § 820 ABGB kann der aber den quotenmäßigen Anteil des Pflichtteilsberechtigten von ihm fordern.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

magical_me
Beiträge: 19
Registriert: 06.08.2017, 08:41

Re: Schenkung zu Lebzeiten - Pflichtteil?

Beitrag von magical_me » 05.05.2021, 06:38

Ah danke.
Heißt auf Normaldeutsch, der Alleinerbe zahlt 75% der Kosten, der Pflichtteilserbe 25%.
Oder?

alles2
Beiträge: 3245
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Schenkung zu Lebzeiten - Pflichtteil?

Beitrag von alles2 » 05.05.2021, 10:15

So wie in anderen Bereichen auch, zahlt grundsätzlich der Antragsteller. In dem Fall wärt Ihr zu zweit. Wer dann wieviel bezahlt, kann man sich untereinander ausmachen. So wie Du es richtig verstanden hast, kann der Alleinerbe rechtlich ein Viertel davon vom Pflichtteilsberechtigten fordern, wenn er zunächst alles übernommen hat, aber nur für seinen quotenmäßigen Anteil aufkommen möchte.

Sehe mir es mir bitte nach, dass ich zuerst so geschwollen dahergeredet habe. Doch als von den "professioneller, guter Ratgeber"-Ausgeschlossener wird man in diesem Forum neuerdings abgerichtet, denn sonst darf man sich nachsagen lassen:
Wenn du dich nicht an Paragraphen orientieren kannst, dann ist es schnell mit deinem Wissen vorbei.
Und das trotz der ständigen Hinweise in meiner Signatur. Wie schräg ist das...
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

magical_me
Beiträge: 19
Registriert: 06.08.2017, 08:41

Re: Schenkung zu Lebzeiten - Pflichtteil?

Beitrag von magical_me » 17.05.2021, 11:00

Nochmal ich.
Mit welchen Kosten sind für ein Gutachten zu rechnen für

- Baugrund 1200m2 NÖ
- Eigentumswohnung 117m2 Wien
- Zinshaus Wien Nutzfläche dzt ca 500m2

Danke dir!

alles2
Beiträge: 3245
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Schenkung zu Lebzeiten - Pflichtteil?

Beitrag von alles2 » 17.05.2021, 11:39

Die Honorare eines Sachverständigen können je nach Arbeitsaufwand und Wert der Liegenschaften wirklich sehr unterschiedlich ausfallen. Auf mehrere Tausend Euro darf man sich da schon einstellen, wobei dieser vom Gerichtskommissär bestellt werden würde. Nur zu gerne sind die Erben mit dem Ergebnis nicht zufrieden, weshalb dann im eigenen Auftrag ein Gegengutachten eingeholt werden würde. Gibt es da offensichtliche Diskrepanzen, würde das auch vom Notar gewürdigt werden.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

crossvid
Beiträge: 1
Registriert: 01.10.2021, 09:46

Re: Schenkung zu Lebzeiten - Pflichtteil?

Beitrag von crossvid » 01.10.2021, 12:23

Sind Sie als Pflichtteilsberechtigter nach deutschem Erbrecht von der Erbschaft ausgeschlossen oder steht im Testament, dass Sie weniger als Ihren gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtteil erhalten? In diesem Fall unterstützen wir Sie bei der Feststellung und Durchsetzung Ihrer Pflichtteilansprüche.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 14 Gäste