Privatstrasse, wer darf fahren?
Verfasst: 09.04.2021, 11:26
Ich bin aus der Steiermark und die Hofzufahrt zu unserem Bauernhof ist nur über eine Privatstraße (diese führt übe rmehrere Grundstücke durch einen Wald mit mehrerer Grundeigentümer) möglich.
Eine Widmung als Gemeindestraße gibt es laut Gemeinde nicht.
Die geschotterte Privatstraße wurde irgendwann im vorigen Jahrhundert von unseren Großvätern und Urgroßvätern in gemeinschaftlicher Arbeit gebaut. Schriftliche Vereinbarungen, Unterschriften oder ähnliches gibt es meines Wissens nicht.
Über meinen Grund läuft diese Straße nicht.
Die Privatstraße ist am Beginn nur mit einem Schild gekennzeichnet auf dem steht: "Privatstraße, befahren auf eigene Gefahr".
Es gab noch nie eine Absperrung, oder einen Hinweis, dass das nicht jeder diese Straße benützen darf.
Nun ist die Frage, ob es sich inzwischen um eine öffentliche Privatstraße handelt? Seit vielen Jahren räumt die zuständige Gemeinde den Schnee und streut die Straße mit Streusplit.
Ich gehe davon aus, dass Aufgrund der Duldung aller Benützer dieser Straße über viele Jahrzehnte (60-70 Jahre) hier der § 30 V-StrG zur Anwendung kommt (stillschweigende Widmung zur öffentlichen Privatstraße) und somit für jeden das Recht besteht, diese Straße zu benützen.
Hat jemand Erfahrung mit einem ähnlichen Fall?
Vielen Dank für etwaige Antworten im Voraus.
Eine Widmung als Gemeindestraße gibt es laut Gemeinde nicht.
Die geschotterte Privatstraße wurde irgendwann im vorigen Jahrhundert von unseren Großvätern und Urgroßvätern in gemeinschaftlicher Arbeit gebaut. Schriftliche Vereinbarungen, Unterschriften oder ähnliches gibt es meines Wissens nicht.
Über meinen Grund läuft diese Straße nicht.
Die Privatstraße ist am Beginn nur mit einem Schild gekennzeichnet auf dem steht: "Privatstraße, befahren auf eigene Gefahr".
Es gab noch nie eine Absperrung, oder einen Hinweis, dass das nicht jeder diese Straße benützen darf.
Nun ist die Frage, ob es sich inzwischen um eine öffentliche Privatstraße handelt? Seit vielen Jahren räumt die zuständige Gemeinde den Schnee und streut die Straße mit Streusplit.
Ich gehe davon aus, dass Aufgrund der Duldung aller Benützer dieser Straße über viele Jahrzehnte (60-70 Jahre) hier der § 30 V-StrG zur Anwendung kommt (stillschweigende Widmung zur öffentlichen Privatstraße) und somit für jeden das Recht besteht, diese Straße zu benützen.
Hat jemand Erfahrung mit einem ähnlichen Fall?
Vielen Dank für etwaige Antworten im Voraus.