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Ausreisetests

Verfasst: 08.04.2021, 10:40
von tcas76
Hallo,

ich komme aus einem Bezirk im südlichen Niederösterreich, der über einem Zeitraum von sieben Tagen Inzidenzen von über 400 aufgewiesen hat, was zu Ausreisetests geführt hat.

Mir wurde nun gesagt, dass in der Verfassung stehen würde, dass Verkehrsbeschränkungen innerhalb des Bundes nicht errichtet werden dürfen.

Ich würde gerne wissen, ob dies stimmt und wenn ja, wieso solche Aureisebeschränkungen dann trotzdem stattfinden. Ich kann mir gut vorstellen, dass dies vielleicht darin begründet liegt, dass die Gesundheit den höchsten Stellenwert genießt.

Ich bin gespannt auf die Antworten,

vielen Dank,

Markus

Re: Ausreisetests

Verfasst: 08.04.2021, 12:58
von alles2
Jetzt wäre interessant zu wissen, wer das angeblich behauptet haben soll. Zumindest in den Medien wird das nicht so breit getreten. Daher gehe ich davon aus, dass es höchstens einige Wenige so sehen würden.

Solche Ausreisebeschränkung werden laut § 43a EpiG (Epidemiegesetz) und § 7 COVID-19-MG (COVID-19-Maßnahmengesetz) mitunter von den Landeshauptleuten (jeweils Absatz 2) oder Bezirksverwaltungsbehörden (jeweils Absatz 3) verhängt. Beispielsweise hat der Landeshauptmann von Kärnten die COVID-19-Risikominimierungsverordnung und die niederösterreichische Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen die Hochinzidenzgebietsverordnung erlassen. Beide stützen sich auf § 24 EpiG und oft beschränkt man sich bei den Ausreise-Tests an § 3 und 4 COVID-19-MG.

Re: Ausreisetests

Verfasst: 08.04.2021, 13:11
von tcas76
Danke für die Antwort. Die Infomation kam aus der Gemeindeebene, aber auch die Bezirksebene ist gegen diese Beschränkungen, beide fühlen sich vom Land alleine gelassen. Man bekommt von beiden auch zu hören, dass man diese Kontrollen leicht umgehen kann, wenn man sich mit den Örtlichkeiten auskennt, weil ja nur stichprobenartig kontrolliert werden könnte.

Ich habe hier nachgesehen und lese in Art. 4 B-VG (2) "Innerhalb des Bundes dürfen Zwischenzolllinien oder sonstige Verkehrsbeschränkungen nicht errichtet werden".

Sticht somit das Epidemiegesetz und das COVID-19-Maßnahmengesetz die Verfassung aus?

Danke.

Re: Ausreisetests

Verfasst: 08.04.2021, 14:26
von alles2
Es kann immer fatal sein, wenn man nur ein Absatz eines Paragraphen betrachtet. Es bezieht sich auf den wirtschaftlichen Personen- und Warenverkehr. Man erkennt es auch daran, dass es sich inhaltlich fast mit dem § 8 Abs.4 F-VG (Finanz-Verfassungsgesetz) deckt. Also ein Gesetz, das vorwiegend in die Zuständigkeit des Finanzministeriums fällt.
Außerdem haben die (stichprobenartige) Kontrollen durch die Sicherheitsbehörde nichts mit einer Zollgrenze oder sonstige bauliche Errichtungen wie einen Schlagbaum zu tun. Bei einer sachlichen Begründung könnte im Ernstfall ohnehin das Prinzip einer Rechtsform (vorübergehend) außer Kraft gesetzt.
Es wurde im Rahmen diverser Gesetze und Verordnungen bestimmt, wie sich die Bürger zu verhalten haben. Die Polizei darf das kontrollieren und es liegt an denen, wie konsequent sie dem nachgehen. Selbst an den Grenzen nimmt man es nicht überall so genau.

Auch ist nicht neu, dass verschiedene Gesetzgeber des Bundes oder Landes diverse Bestimmungen unterschiedlich umsetzen und stellt keine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes dar. Sonst könnte man gleich die Autonomie und den Föderalismus der Bundesländer abschaffen.

Re: Ausreisetests

Verfasst: 09.04.2021, 07:24
von tcas76
Danke für die ausführlichen Antworten, schönes Wochenende,

Markus

Re: Ausreisetests

Verfasst: 17.04.2021, 04:04
von Hank
…die Verfassung ist ja nur ausnahmsweise direkt anwendbar (z.B. EMRK), ansonsten braucht es in Ö wegen des strengen Legalitätsprinzips des Art. 18 BV-G Abs.1 immer ganz viele eigene Gesetze bzw. Verordnungen für das Verwaltungshandeln...