Autoverkauf mit Vollmacht

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tzunami
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Autoverkauf mit Vollmacht

Beitrag von tzunami » 07.04.2021, 11:08

Ich habe ein merkwürdiges rechtliches Problem und bin mir noch nicht ganz sicher wie die Lage aussieht. Da ich im Ausland bin, kann ich derzeit noch nicht zu einem österreichischen Anwalt laufen, um mich beraten zu lassen und hoffe auf ein paar Infos hier.

Das Problem: ich befinde mich derzeit im Ausland und habe meine Nachbarin bevollmächtigt mein Fahrzeug zu verkaufen. Ich habe im Nachhinein erfahren, dass meine Nachbarin eine Vereinbarung mit dem Autohändler (der das Auto gekauft hat) getroffen hat. Damit man es sich besser vorstellen kann, ich wollte das Fahrzeug zu einem Mindestpreis von EUR 33.000 veräußern. Meine Nachbarin hat das Auto um EUR 35.000 verkauft und einen Kaufvertrag über EUR 33.000 mit dem Autohändler abgeschlossen, sodass sie die restlichen EUR 2.000 ohne mein Wissen behalten hat (aus meiner Sicht liegt hier schon ein Scheingeschäft vor). Der Autohändler hat mittlerweile das Auto weiterverkauft.

Ich möchte rein rechtlich wissen, ob der Kaufvertrag zwischen mir (bzw. meiner Nachbarin als Bevollmächtigte) und dem Autohändler überhaupt zustande gekommen ist, nachdem der tatsächliche Kaufpreis höher war als im Kaufvertrag angegeben (Scheingeschäft?). Habe ich in einer solchen Situation das Recht aus Herausgabe des Fahrzeuges, bzw. Anspruch auf Schadenersatz gegenüber der Nachbarin/des Autohändlers, oder im Allgemeinen wie sieht hier die rechtliche Situation aus?

Ich bedanke mich im Voraus für die Unterstützung.



alles2
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Re: Autoverkauf mit Vollmacht

Beitrag von alles2 » 07.04.2021, 13:38

Mir würden dazu viele Fragen einfallen. Nur dazu müsste man wissen, ob die Vollmacht verschriftlicht wurde und was es konkret enthält. Wie bist Du eigentlich darauf gekommen, dass die Nachbarin über den Kaufpreis hinaus was bekommen hat? Man sollte auch ein gewisses Maß an Verständnis aufbringen, wenn seitens des Machtgebers (Du) ein "Möchte mindestens 33 Tsd. haben." beim Machthaber (Nachbarin) als ein "Alles darüber darf ich behalten" weitergesponnen wurde.

Es gibt mit § 1013 ABGB das Geschenkannahmeverbot, wonach der Gewalthaber weder eine Belohnung aktiv verlangen noch Geschenke annehmen darf, außer es ist im Rahmen der Aufklärungspflicht anderslautend mit dem Gewaltgeber abgesprochen. Das gilt auch für Provisionen und Schmiergelder. Nach § 1009 ABGB hat der Aneigner von Zuwendungen diese an den Geschäftsherren weiterzugeben. Damit soll vermieden werden, dass Entscheidungen getroffen werden, die sich nachteilig auf Letzteren auswirken können.
Zuletzt geändert von alles2 am 07.04.2021, 13:55, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

tzunami
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Re: Autoverkauf mit Vollmacht

Beitrag von tzunami » 07.04.2021, 13:55

Ich danke dir vorab für deine Stellungnahme.

1) Die Vollmacht wurde mündlich erteilt. Die Nachbarin hat in meinem Auftrag das Fahrzeug inseriert und auch veräußert.
2) Ihr Ehemann und gleichzeitig mein Nachbar wusste von unserer Vereinbarung nicht wirklich viel und hat mir im Zuge eines Telefonates die Vorgehensweise seiner Ehefrau erzählt. Diese hat im Nachhinein nach einer Konfrontation alles zugestanden.
3) Mit mindestens 33 Tsd. war natürlich das Bestmögliche gemeint. Ich habe der Nachbarin nach Veräußerung eine zusätzliche Provision bezahlt, weil ich nicht wusste, dass sie sich bereits was behalten hat. Dies ist auch was mich derzeit ärgert.

Für mich stellt sich im Nachhinein die Frage, ob ich das Recht auf Herausgabe des Fahrzeuges beim Käufer noch habe, dies nachdem zwischen der Nachbarin und dem Autohändler ein Scheingeschäft (aus meiner Sicht) abgeschlossen wurde.

alles2
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Re: Autoverkauf mit Vollmacht

Beitrag von alles2 » 07.04.2021, 14:05

Dann wäre es interessant zu wissen, wie sie die Dinge sieht. Auf mich wirkt es so, als wäre sie ihrer Aufklärungs- und Interessenswahrungspflicht nicht nachgekommen. Demnach hätte sie Dir eigentlich den größtmöglichen Nutzen verschaffen sollen, wobei sie stattdessen noch mehr "angefüttert" wurde.

Du könntest sie darauf hinweisen, dass Dir Dinge verschwiegen wurden und daher ein adäquater Betrag zurückzuzahlen sei. Am besten schriftlich und nachweislich unter Fristsetzung. Du könntest sie mit den genannten Paragraphen aufklären. Sollte sie Deiner Forderung unter gar keinen Umständen nachkommen wollen, könntest Du zusätzlich mit einer (Schadensersatz-)Klage drohen.
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tzunami
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Re: Autoverkauf mit Vollmacht

Beitrag von tzunami » 07.04.2021, 14:40

Sie reagiert auf Anrufe und Nachrichten nicht mehr. Dadurch, dass ich mich derzeit im Ausland befinde kann ich natürlich auch wenig machen. Ich plane aber die Einschaltung eines Rechtsanwaltes der sich um die Angelegenheit in weiterer Folge (eventuell) auch gerichtlich kümmert.

Der Kaufvertrag wurde mehr oder wenig digital unterfertigt, ich habe den Kaufvertrag per e-Mail erhalten, habe es unterfertigt und dem Autohändler übersendet. Sie wurde im Zuge der Unterfertigung des Kaufvertrages nicht mehr involviert, hatte aber anscheinend eine Nebenabrede abseits des Kaufvertrages mit dem Autohändler.

Was mich zusätzlich ärgert ist, dass das Auto deutlich mehr als 33 Tsd Wert ist und war und sie anstatt das Bestmögliche rauszuholen, einfach einen niedrigeren Wert angesetzt hat, sodass das Auto schneller verkauft wird und sie nebenbei ein Geld verdient. Dies sei auch der Grund weshalb ich eine Herausgabeklage und zusätzlich Schadenersatzansprüche in Aussicht stelle.

Ich weiß, ich bin und war äußerst dumm und hätte es anders handhaben sollen, aber ja im Nachhinein ist man immer klüger.

alles2
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Re: Autoverkauf mit Vollmacht

Beitrag von alles2 » 07.04.2021, 15:27

Natürlich kann man immer klagen. Du darfst aber nicht außer Acht lassen, dass sich ein Richter dessen prinzipiell neutral annehmen würde. Du trägst in dieser Sache gewiss eine Teilschuld, weil es in Deiner Verantwortung liegt, wem Du eine Vollmacht aussprichst. Nur weil Du in der Nachbetrachtung weißt (sonst hättest Du wohl nicht unterschrieben), dass das Fahrzeug mehr wert gewesen wäre, kann doch die Nachbarin nichts dafür. Was anderes wäre es, wenn ihr das sehr wohl bewusst gewesen wäre. Aber das zu beweisen, würde kein Leichtes werden. Man darf auch nicht vergessen, dass womöglich der gewiefte Autohändler diese von mir angenommene Unwissenheit der Nachbarin bewusst ausgenutzt hat. Das kann man ihm jedoch nicht zum Vorwurf machen und gehört in seiner Branche dazu. Wer weiß, ob er die 2000 Euro nicht sogar aus freien Stücken angeboten hat, um im Gegenzug zu einer Kaufzusicherung zu gelangen. Daher fehlt mir jede Fantasie, wie man auf Herausgabe klagen könnte, zumal Du den Vertrag eigenhändig unterschrieben hast und die inhaltlichen Bedingungen den guten Sitten entsprechend eingehalten worden sein könnten.

Das mit den 2000 Euro ist eine eigene Sache, bei der sich die Frage stellen würde, was es damit wirklich auf sich hat, wie es der Autohändler sehen würde und den Prozessrisiko für den Klagsweg samt rechtsfreundlicher Vertretung einzugehen.
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Re: Autoverkauf mit Vollmacht

Beitrag von tzunami » 08.04.2021, 10:30

Danke für deine ausführlichen Antworten.

Ich konnte mit einem Rechtsanwalt den Sachverhalt erörtert und er ist der Meinung, wenn ich tatsächlich die Eigentumsherausgabeklage in Aussicht stelle, dass man auf eine Kollusion zwischen Nachbarin und Autohändler abstellen könnte, sodass ein Scheingeschäft entstanden ist und der tatsächliche Eigentumsübergang von mir zum Autohändler nicht stattgefunden hat.

Es bleibt natürlich eine Beurteilungssache (durch den/die RichterIn), eine Chance würde jedoch bestehen. Ich werde es mir überlegen, ob es sich überhaupt auszahlt.

alles2
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Re: Autoverkauf mit Vollmacht

Beitrag von alles2 » 08.04.2021, 12:24

So ist es und dass man theoretisch immer alles kann, habe ich nie anders erläutert. Du musst für Dich entscheiden, ob die beiden zu Deinem Nachteil packelt haben. Nur ohne die Standpunkte der beiden zu kennen, wäre das schwer nachweisbar. Meine Annahme kennst Du bereits, wonach der Autohändler nur auf seinen Vorteil schaut und er dabei die Unwissenheit der Bevollmächtigten und auch die von Dir ausgenutzt hat. Wenn die Willenserklärungen darauf abzielen, dass das Fahrzeug tatsächlich um den vereinbarten Preis den Besitzer wechselt und für die erfolgreiche Abwicklung von Seiten des Autohändlers eine Belohnung vereinbart wurde, kann ich kein Scheingeschäft erkennen.

Na klar stellt der Anwalt alles Mögliche in Aussicht. Er wird schließlich für jeden Auftrag entlohnt. Wenn er zur Einschätzung gelangt, dass die Chancen realistisch wären, und das nicht einfach so dahergesagt ist, könnte man konkretere Überlegungen anstellen.
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