Löschung von Einträgen aus Polizeiregistern

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stoegerM
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Löschung von Einträgen aus Polizeiregistern

Beitrag von stoegerM » 04.04.2021, 18:01

Ich beabsichtige, mich als Justizwachebeamter zu bewerben, allerdings habe ich diverse Einträge in Polizeiregistern.
2 davon mittels Diversion eingestellt und einer gemäß §190 Z2 StPO.

Meine Frage ist nun ob es möglich ist diese Einträge aus jeglichen Registern löschen zu lassen, so dass mir dies bei meiner Bewerbung nicht zum Nachteil gezogen werden kann.



dru5ki
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Re: Löschung von Einträgen aus Polizeiregistern

Beitrag von dru5ki » 04.04.2021, 20:03

Anforderung zur Bewerbung laut justiz.gv.at:
Zum Zeitpunkt der Bewerbung darf weder ein Straf- oder Disziplinarverfahren laufen noch gerichtliche Vorstrafen oder schwerwiegende disziplinäre Verurteilungen vorliegen. Die Abklärung der Vertrauenswürdigkeit erfolgt im Zuge einer Sicherheitsüberprüfung gemäß §55 ff SPG.

Zur Diversion:
Wird ein Strafverfahren mittels Diversion beendet, endet es ohne Urteil. Der Beschuldigte wird nicht rechtskräftig verurteilt, sondern bleibt formell unbescholten. Allerdings wird die Diversion registriert und scheint bei einer nur justizintern zur Verfügung stehenden Namensabfrage 10 Jahre lang auf. Im Strafregister scheint die Diversion nicht auf.*quelle: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/strafrecht/4/Seite.2460607.html

Rein formell dürfte also auch so nichts gegen eine Bewerbung sprechen. Ob dieses Thema bei dem abschließenden Interview angesprochen und/oder maßgeblich herangezogen wird, kann ich nicht sagen.
Was ich aber weiß ist, dass man als Bewerber zur Justizwache aufgrund der -im Verhältnis - vielen Bewerber zu wenigen freien Planstellen schon ein schlauer Fuchs sein muss. Die Infos hier in meinem Post hättest Du in einer kurzen Google-Recherche selbst herausgefunden...

Viel Erfolg!

alles2
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Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Löschung von Einträgen aus Polizeiregistern

Beitrag von alles2 » 04.04.2021, 20:31

Nachdem von diversen Einträgen die Rede ist, die sowieso nicht im Leumundszeugnis aufscheinen, gehe ich vom kriminalpolizeilichen Aktenindex (KPA) entsprechend § 43 DSG (Datenschutzgesetz) aus. Dort werden auch jene Fälle nach § 57 Abs.1 Z.6 SPG (Sicherheitspolizeigesetz) gespeichert, die aufgezählt wurden. Daher kann es nicht schaden, wenn man der Bundespolizeidirektion ein Auskunftsbegehren gemäß § 44 DSG zukommen lässt und im Bedarfsfall die Löschung nicht mehr relevanter Einträge beantragt. Ein unverbindliches Formular gibt es von der Datenschutzbehörde:

https://www.dsb.gv.at/dam/jcr:d60452f4-9ebb-46a4-947f-500a87e7ca42/Antrag_an_den_Verantwortlichen_Recht_auf_Auskunft_%C2%A7_44_DSG.pdf

Wann die Daten behördlich gesperrt und gelöscht werden, findet sich unter § 58 Abs.1 SPG.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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