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Felssturz / Gefahr in Verzug - Was tun?

Verfasst: 03.04.2021, 20:28
von Schizopremium
Bei einem Wohnhaus kam es auf der Hang zugewandten Seite zu einem Felssturz wobei dabei das Mauerwerk durch Glück vermutl. nicht in Mitleidenschaft gezogen wurde. Die vorliegende Situation legt Nahe, dass dies in Zukunft wieder passieren kann, -mit nicht absehbaren Folgen. Der Geländeverlauf des Hanges, welcher ca 25 - 30° Neigung aufweist lässt eigentlich als Herkunft des abgebrochenen Felsens nur den Schluss zu, dass dieser aus dem direkt anliegenden Nachbargrundstück stammen kann.

Wie schaut dazu die rechtliche Situation aus, - m.M. steht hier der Eigentümer der Liegenschaft, von welcher sich jener Fels gelöst hat, voll in der Pflicht bzw. ist für Präventivmaßnahmen zur zukünftigen Vermeidung anzuhalten!

Wie wäre hier die korrekte Vorgehensweise hinsichtlich der erforderlichen Mitteilungen, an Nachbar, Behörden und Geologen um rechtlich abgesichert zu sein? - Sollte man dazu parallel auch den Landesgeologen verständigen und mit ins Boot holen?

FG
Schizo

Re: Felssturz / Gefahr in Verzug - Was tun?

Verfasst: 04.04.2021, 04:04
von alles2
Sowohl die Eigenheim- bzw. Gebäudeversicherung (außen) als auch die Haftpflichtversicherung (innen) deckt normalerweise sämtliche Schäden durch Erdrutsch, Felssturz und Steinschlag ab. Auch wenn diese von einem privaten Grundeigentum herrühren. Allein deshalb ist davon auszugehen, dass der Nachbar bei Elementar- und Naturereignissen, die grundsätzlich zu dulden sind, fein raus sein sollte, solange die Ursache nicht durch menschliches Zutun oder dessen Nutzungsart herbeigeführt wurde.

Sollte die Versicherung mal irgendwas zu beanstanden haben und zu der Erkenntnis gelangen, dass man Vorkehrungen treffen könnte, würde man schon an den Dich (Euch) herantreten, zumal sie auch nicht jedes Mal für etwas aufkommen möchte, was man eigentlich vermeiden könnte.