Vorzeitig beim AMS abmelden - Mitversicherung

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AloisE
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Vorzeitig beim AMS abmelden - Mitversicherung

Beitrag von AloisE » 01.04.2021, 15:48

Ich bin zurzeit beim AMS arbeitslos gemeldet und beziehe Arbeitslosengeld. Die mir angebotenen Vermittlungsvorschläge sind aber meist unbrauchbar und vor allem zeitraubend, deshalb möchte ich mich vorzeitig abmelden und in Ruhe selbst suchen. Dazu hätte ich ein paar Fragen:
Wie lange bin ich noch krankenversichert, nachdem ich mich abgemeldet habe?
Kann ich mich bei meiner Ehegattin (Pensionistin, SVS versichert) mit krankenversichern lassen, ohne dass jemand sagt: „Sie könnten ja noch beim AMS versichert sein, tun wir nicht.“?
Vielen Dank für Eure Informationen!
Luis



alles2
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Re: Vorzeitig beim AMS abmelden - Mitversicherung

Beitrag von alles2 » 01.04.2021, 17:14

Wird man arbeitslos oder scheidet man aus dem AMS-Leistungsbezug, beträgt die Schutzfrist 6 Wochen (Nachversicherungszeit nach dem ASVG). Spätestens danach solltest Du bei Deiner Ehegattin mitversichert sein, sollte sie nach dem GSVG pflichtversichert sein. Leider kann ich nicht beurteilen, ob das in Deinem Fall automatisch erfolgt oder die Mitversicherung bei der SVS beantragt werden muss. Daher hier mal ein Link dazu:

https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.851900

Bei der ÖGK weiß ich, dass die Mitversicherung automatisch in Kraft treten würde, wenn denen bekannt wäre, dass es einen Ehepartner gibt. Ist denen die Verehelichung noch nicht gemeldet worden, muss man das entweder nachholen oder die Mitversicherung beantragen. Auch die Toleranzfrist beträgt 6 Wochen, wenn die Ehe aufgelöst werden würde.
Aber am besten solltet Ihr das mit der SVS direkt klären. Auch weil es gewisse Ausschlussgründe für die Mitversicherung gibt und Zusatzbeiträge anfallen können.
Zuletzt geändert von alles2 am 02.04.2021, 10:16, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Hank
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Re: Vorzeitig beim AMS abmelden - Mitversicherung

Beitrag von Hank » 01.04.2021, 22:49

…sich nicht vorzeitig abmelden, trotzdem in Ruhe suchen, immer alle Termine am AMS einhalten, im schlimmsten Fall wird man halt in die städtische Mindestsicherung ausgemustert - da ist man auf jeden Fall versichert…

Schizopremium
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Re: Vorzeitig beim AMS abmelden - Mitversicherung

Beitrag von Schizopremium » 02.04.2021, 08:29

Die mir angebotenen Vermittlungsvorschläge sind aber meist unbrauchbar und vor allem zeitraubend, deshalb möchte ich mich vorzeitig abmelden und in Ruhe selbst suchen. Dazu hätte ich ein paar Fragen:
Das AMS lässt dir sicher auch den Freiraum, dich nicht über deren Portal zu bewerben. Bei den AMS Berater zeigt dies, dass Du die Sache selbst in die Hand nimmst und hat auch gewisse Aussagekraft zu zu deinem Engagement!
Was das AMS auch gerne berücksichtigt, ist der Wille zur Weiterbildung, - m. M. die beste Kombination ist Weiterbildung + Bewerbung. - Probiers mal!

FG
Schizo

AloisE
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Re: Vorzeitig beim AMS abmelden - Mitversicherung

Beitrag von AloisE » 02.04.2021, 18:50

So läuft das leider nicht beim AMS. Trotzdem danke Schizo :^)

alles2
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Re: Vorzeitig beim AMS abmelden - Mitversicherung

Beitrag von alles2 » 04.04.2021, 15:14

Sehe ich auch so, weshalb ich manche Beiträge diesbezüglich rein gar nicht verstehe. Entweder man kennt nur die Theorie, hatte es noch nie mit Betroffenen zu tun, hat diametral entgegensetzte Erfahrungen wie der Durchschnitt gemacht oder das "Forum & Gästebuch" von SoNed.at (geführt von einem ehemaligen AMS-Mitarbeiter) nie eines Blickes gewürdigt.

Die Meisten, die ich kenne und die wegen der bedarfsorientierten Mindestsicherung direkt vom AMS zum Sozialamt gerannt sind, bereuten ihre Entscheidung. Nur zu gerne wird man dort noch mehr wie der letzte Ruß behandelt. Damit man deren gesetzlich zugesicherte Leistung beziehen kann, muss man arbeitswillig sein, weil es eigentlich nur als eine Art Übergangslösung zu betrachten ist. Hat man sich beim AMS abgemeldet, wird man nur zu gerne als arbeitsunwillig abgestempelt und hat einen außerordentlich schweren Stand bei denen.
Was anders ist es, wenn man beim AMS als nicht vermittelbar gilt und von denen zum Sozialamt (BH, Magistrat) geschickt wird. Und glaubt mir, die unternehmen alles, damit Du denen nicht auf der Tasche liegst. Man kommt dann allzu leicht in sozialökonomische Betriebe (SÖB) oder gemeinnützige Beschäftigungsprojekte (GBP) unter, die ich nicht nur aufgrund des dortigen sozialen Umfelds niemanden wünsche. Wer sich aber beispielsweise als Verkehrsinselbetreuer umringt von Ex-Häfinger wohl fühlt, den kann ich es uneingeschränkt ans Herz legen.
Zuletzt geändert von alles2 am 05.04.2021, 12:23, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

AloisE
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Re: Vorzeitig beim AMS abmelden - Mitversicherung

Beitrag von AloisE » 05.04.2021, 06:55

Danke für Ihre Infos, alles2! Das hat mir schon weitergeholfen.
Luis

Alfi
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Re: Vorzeitig beim AMS abmelden - Mitversicherung

Beitrag von Alfi » 17.01.2022, 23:28

Hallo Alois et al,
Bin bei AMS gemeldet, bisher kein Erfolg. Siedle um in ein anderes Bundesland - mach das auch alles selbst, und brauche 2-3 Wochen um den Haushalt zu packen und umzusiedeln. Moechte mich bei AMS fuer ca. 3 Wochen abmelden, denn ich kann nicht beides machen (packen, umsiedeln, Vorstellungsgespraeche, plus eventuell AMS Kurs).

Bis zu 6 Wochen bin ich weiterhin Krankenversichert, wenn bei AMS abgemeldet. Sag mal ich melde mich fuer 2 Wochen ab, dann (nach Umsiedlung) wieder anmelden (im neuen Bundesland). Habe also 2 Wochen nicht-AMS Krankenversicherung Deckung gehabt. Wenn ich aus irgend einem Grund in der Zukunft mich wieder bei AMS abmelden sollte: haette ich dann wieder bis zu 6 Wochen Krankenversicherung, oder stehen mir dann nur noch 4 Wochen Versicherung zu.

Und wenn ich irgendmal diese 6 Wochen Versicherung aufgebraucht habe (sei es am Stueck, oder insgesamt), was dann? Kann / muss ich selbst was bezahlen, um die Versicherung zu verlaengern?

alles2
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Re: Vorzeitig beim AMS abmelden - Mitversicherung

Beitrag von alles2 » 18.01.2022, 00:34

Nach § 40 Abs.3 AlVG (Arbeitslosenversicherungsgesetz) beginnt die Nachversicherung immer bei einem Ende des Leistungsbezugs bis zum Wiederbeginn von neuem zu laufen.
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Alfi
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Re: Vorzeitig beim AMS abmelden - Mitversicherung

Beitrag von Alfi » 18.01.2022, 16:25

Danke, alles2! Ich habe jetzt noch was weiteres gefunden/gelesen, wo ich aber nicht mehr sicher bin, wie ich das im Kontext deiner Antwort verstehen soll:

https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/geld-vom-ams/krankenversicherung
Ab dem Tag, an dem Ihr Leistungsanspruch endet, sind Sie grundsätzlich noch 6 Wochen krankenversichert – vorausgesetzt,
Sie waren unmittelbar davor durchgehend 6 Wochen versichert oder
Sie waren in den letzten 12 Monaten mindestens 26 Wochen versichert.
Dieses "unmittelbar davor durchgehend 6 Wochen versichert" - ist da egal, ob ich durch/auf AMS versichert bin, oder durch diese 6-Woechige Ueberbrueckungsfrist?

alles2
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Re: Vorzeitig beim AMS abmelden - Mitversicherung

Beitrag von alles2 » 18.01.2022, 22:43

Mit meiner Antwort wollte ich verdeutlichen, dass es kein Kontingent von 6 Wochen gibt, das nach und nach aufgebraucht werden kann. Und hast ja gefragt, wie es aussieht, wenn man schon ein Teil der 6 Wochen in Anspruch genommen hat und später wieder der Leistungsanspruch endet, ob man da nur noch den Rest von den 6 Wochen nachversichert wäre. Zumindest habe ich diesen Satz von Dir so verstanden:
haette ich dann wieder bis zu 6 Wochen Krankenversicherung, oder stehen mir dann nur noch 4 Wochen Versicherung zu.
Die Antwort ist ganz klar Nein, was ich mit dem Paragraphen belegen wollte. Wenn man die Kriterien erfüllt, kann man immer 6 Wochen nachversichert werden. Da gibt es nicht sowas wie "Sie haben zuletzt schon 2 Wochen verbraucht, also bliebe Ihnen beim nächsten Mal nur noch 4 Wochen".

Eigentlich findest Du sämtliche Antworten in dem bereits genannten Paragraphen, das für Arbeitslose beim AMS gilt. Ist man noch nicht beim AMS gemeldet, greift eigentlich das ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz). In dem von mir genannten Paragraphen ist auch der Querverweis zur Schutzfrist des ASVG. Man muss die Anwartschaft auf einen Leistungsbezug des AMS gehabt haben, um in den Genuss der Nachversicherung kommen zu können. Daher kann man an einer Schutzfrist nach dem ASVG nicht die Nachversicherung durch den AMS anhängen.
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Alfi
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Re: Vorzeitig beim AMS abmelden - Mitversicherung

Beitrag von Alfi » 19.01.2022, 23:17

Vielen lieben Dank fuer die ausfuerhliche Information. Ich glaube, jetzt verstehe ich wie das alles zusammenpasst.

LG

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