Ich bin zurzeit beim AMS arbeitslos gemeldet und beziehe Arbeitslosengeld. Die mir angebotenen Vermittlungsvorschläge sind aber meist unbrauchbar und vor allem zeitraubend, deshalb möchte ich mich vorzeitig abmelden und in Ruhe selbst suchen. Dazu hätte ich ein paar Fragen:
Wie lange bin ich noch krankenversichert, nachdem ich mich abgemeldet habe?
Kann ich mich bei meiner Ehegattin (Pensionistin, SVS versichert) mit krankenversichern lassen, ohne dass jemand sagt: „Sie könnten ja noch beim AMS versichert sein, tun wir nicht.“?
Vielen Dank für Eure Informationen!
Luis
Vorzeitig beim AMS abmelden - Mitversicherung
Re: Vorzeitig beim AMS abmelden - Mitversicherung
Wird man arbeitslos oder scheidet man aus dem AMS-Leistungsbezug, beträgt die Schutzfrist 6 Wochen (Nachversicherungszeit nach dem ASVG). Spätestens danach solltest Du bei Deiner Ehegattin mitversichert sein, sollte sie nach dem GSVG pflichtversichert sein. Leider kann ich nicht beurteilen, ob das in Deinem Fall automatisch erfolgt oder die Mitversicherung bei der SVS beantragt werden muss. Daher hier mal ein Link dazu:
https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.851900
Bei der ÖGK weiß ich, dass die Mitversicherung automatisch in Kraft treten würde, wenn denen bekannt wäre, dass es einen Ehepartner gibt. Ist denen die Verehelichung noch nicht gemeldet worden, muss man das entweder nachholen oder die Mitversicherung beantragen. Auch die Toleranzfrist beträgt 6 Wochen, wenn die Ehe aufgelöst werden würde.
Aber am besten solltet Ihr das mit der SVS direkt klären. Auch weil es gewisse Ausschlussgründe für die Mitversicherung gibt und Zusatzbeiträge anfallen können.
https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.851900
Bei der ÖGK weiß ich, dass die Mitversicherung automatisch in Kraft treten würde, wenn denen bekannt wäre, dass es einen Ehepartner gibt. Ist denen die Verehelichung noch nicht gemeldet worden, muss man das entweder nachholen oder die Mitversicherung beantragen. Auch die Toleranzfrist beträgt 6 Wochen, wenn die Ehe aufgelöst werden würde.
Aber am besten solltet Ihr das mit der SVS direkt klären. Auch weil es gewisse Ausschlussgründe für die Mitversicherung gibt und Zusatzbeiträge anfallen können.
Zuletzt geändert von alles2 am 02.04.2021, 10:16, insgesamt 1-mal geändert.
Bei Nachrichten gehe ich nur noch auf Anliegen mit privaten Informationen ein. Ansonsten nutzt bitte das öffentliche Forum. Meine persönlichen Rechtsmeinungen erheben keinen Anspruch auf Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit. Bin kein Anwalt!
Re: Vorzeitig beim AMS abmelden - Mitversicherung
…sich nicht vorzeitig abmelden, trotzdem in Ruhe suchen, immer alle Termine am AMS einhalten, im schlimmsten Fall wird man halt in die städtische Mindestsicherung ausgemustert - da ist man auf jeden Fall versichert…
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- Beiträge: 38
- Registriert: 31.12.2018, 08:49
Re: Vorzeitig beim AMS abmelden - Mitversicherung
Das AMS lässt dir sicher auch den Freiraum, dich nicht über deren Portal zu bewerben. Bei den AMS Berater zeigt dies, dass Du die Sache selbst in die Hand nimmst und hat auch gewisse Aussagekraft zu zu deinem Engagement!Die mir angebotenen Vermittlungsvorschläge sind aber meist unbrauchbar und vor allem zeitraubend, deshalb möchte ich mich vorzeitig abmelden und in Ruhe selbst suchen. Dazu hätte ich ein paar Fragen:
Was das AMS auch gerne berücksichtigt, ist der Wille zur Weiterbildung, - m. M. die beste Kombination ist Weiterbildung + Bewerbung. - Probiers mal!
FG
Schizo
Re: Vorzeitig beim AMS abmelden - Mitversicherung
So läuft das leider nicht beim AMS. Trotzdem danke Schizo :^)
Re: Vorzeitig beim AMS abmelden - Mitversicherung
Sehe ich auch so, weshalb ich manche Beiträge diesbezüglich rein gar nicht verstehe. Entweder man kennt nur die Theorie, hatte es noch nie mit Betroffenen zu tun, hat diametral entgegensetzte Erfahrungen wie der Durchschnitt gemacht oder das "Forum & Gästebuch" von SoNed.at (geführt von einem ehemaligen AMS-Mitarbeiter) nie eines Blickes gewürdigt.
Die Meisten, die ich kenne und die wegen der bedarfsorientierten Mindestsicherung direkt vom AMS zum Sozialamt gerannt sind, bereuten ihre Entscheidung. Nur zu gerne wird man dort noch mehr wie der letzte Ruß behandelt. Damit man deren gesetzlich zugesicherte Leistung beziehen kann, muss man arbeitswillig sein, weil es eigentlich nur als eine Art Übergangslösung zu betrachten ist. Hat man sich beim AMS abgemeldet, wird man nur zu gerne als arbeitsunwillig abgestempelt und hat einen außerordentlich schweren Stand bei denen.
Was anders ist es, wenn man beim AMS als nicht vermittelbar gilt und von denen zum Sozialamt (BH, Magistrat) geschickt wird. Und glaubt mir, die unternehmen alles, damit Du denen nicht auf der Tasche liegst. Man kommt dann allzu leicht in sozialökonomische Betriebe (SÖB) oder gemeinnützige Beschäftigungsprojekte (GBP) unter, die ich nicht nur aufgrund des dortigen sozialen Umfelds niemanden wünsche. Wer sich aber beispielsweise als Verkehrsinselbetreuer umringt von Ex-Häfinger wohl fühlt, den kann ich es uneingeschränkt ans Herz legen.
Die Meisten, die ich kenne und die wegen der bedarfsorientierten Mindestsicherung direkt vom AMS zum Sozialamt gerannt sind, bereuten ihre Entscheidung. Nur zu gerne wird man dort noch mehr wie der letzte Ruß behandelt. Damit man deren gesetzlich zugesicherte Leistung beziehen kann, muss man arbeitswillig sein, weil es eigentlich nur als eine Art Übergangslösung zu betrachten ist. Hat man sich beim AMS abgemeldet, wird man nur zu gerne als arbeitsunwillig abgestempelt und hat einen außerordentlich schweren Stand bei denen.
Was anders ist es, wenn man beim AMS als nicht vermittelbar gilt und von denen zum Sozialamt (BH, Magistrat) geschickt wird. Und glaubt mir, die unternehmen alles, damit Du denen nicht auf der Tasche liegst. Man kommt dann allzu leicht in sozialökonomische Betriebe (SÖB) oder gemeinnützige Beschäftigungsprojekte (GBP) unter, die ich nicht nur aufgrund des dortigen sozialen Umfelds niemanden wünsche. Wer sich aber beispielsweise als Verkehrsinselbetreuer umringt von Ex-Häfinger wohl fühlt, den kann ich es uneingeschränkt ans Herz legen.
Zuletzt geändert von alles2 am 05.04.2021, 12:23, insgesamt 1-mal geändert.
Bei Nachrichten gehe ich nur noch auf Anliegen mit privaten Informationen ein. Ansonsten nutzt bitte das öffentliche Forum. Meine persönlichen Rechtsmeinungen erheben keinen Anspruch auf Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit. Bin kein Anwalt!
Re: Vorzeitig beim AMS abmelden - Mitversicherung
Danke für Ihre Infos, alles2! Das hat mir schon weitergeholfen.
Luis
Luis
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