Geld-Schenkung dokumentieren

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frankie79
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Geld-Schenkung dokumentieren

Beitrag von frankie79 » 01.04.2021, 12:46

Ein Verwandter, der letztes Jahr gestorben ist, hat ein ungültiges Testament hinterlassen, das von den rechtmäßigen Erben jedoch anerkannt wurde. Zwei davon sind allerdings minderjährig/besachwaltet, weshalb wir sie auszahlen müssen. Diese relativ hohen Beträge möchte unsere Großmutter nun für uns überweisen. Was sollten wir beachten, damit die Erben der Großmutter sich später nicht aufregen?

Die Zurechnungsfähigkeit wurde vor knapp einem Jahr von einer Psychologin im Beisein eines Anwalts attestiert, allerdings ist sie körperlich bereits sehr schwach. Reicht eine handschriftliche, unbeglaubigte Erklärung unserer Großmutter, dass sie dies aus freien Stücken zu bezahlen wünscht, aus? Danke!

PS: Wenn wir wieder eine Psychologin zu ihr schleppen, kommt sie mit dem Teppichpracker, das würden wir gerne vermeiden. Ist ein Schenkungsvertrag vom Anwalt sinnvoll? Wenn ja, ist er auch nach Überweisung der Beträge noch sinnvoll? Wir wollen keine Zeit verlieren.



alles2
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Re: Geld-Schenkung dokumentieren

Beitrag von alles2 » 01.04.2021, 15:30

Nur damit ich es richtig verstehe...bei den Nachlassempfängern handelt es sich um die gesetzlichen Erben, oder? Und ist mit der Schenkung vielleicht der finanzielle Ausgleich eines bereits zugesprochenen Pflichtteils gemeint?
Sollte dem so sein, wäre das bei einer schriftlichen Vereinbarung genauso reinzuschreiben, damit man nicht glaubt, dass es sich um eine Abfindung/Abgeltung/Ablöse bei Pflichtteilsverzicht im Todesfall der Großmutter oder ihr Schenkungsvertrag auf den Todesfall handelt. Eine Formpflicht wäre mir bei so einer Vereinbarung nicht bekannt.

Gerade bei minderjährigen Erben gelten meines Wissen gerichtliche Sonderregelungen. Über das Verlassenschaftsgericht könnte der Wertersatz in Geld des Nachlassvermögens entsprechend der Erbquote geschätzt worden sein. Dann wüsste ich nämlich nicht, worüber sich dann die Erben sonst noch mal echauffieren könnten. In weiterer Folge sollte dann ein Pflegschaftsgericht ein Auge auf die Vermögensverwaltung (Mündelgeld) haben.

Die Geschäftsfähigkeit ist so lange anzunehmen, bis offiziell nichts Gegenteiliges bekannt ist. Körperliche Einschränkungen vermögen daran nichts zu rütteln, sofern sie noch ordentlich (unter)schreiben kann.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

frankie79
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Re: Geld-Schenkung dokumentieren

Beitrag von frankie79 » 01.04.2021, 17:33

Die Nachlassempfänger unseres Onkels (wir) sind nicht die gesetzlichen Erben, jedoch haben die gesetzlichen Erben, weil der Wille im ungültigen Testament klar zu erkennen war, zu unseren Gunsten schriftlich verzichtet.

Ein Minderjähriger und ein besachwalteter gesetzlicher Erbfolger könnten jedoch nicht verzichten und sind somit von uns, die wir das Erbe (Haus) erhalten, auszuzahlen. Diese Zahlungen möchte unsere Großmutter für uns übernehmen. Die Frage ist, wie wir das ordentlich dokumentieren, damit diese (Geld-) Schenkung von den Erben meiner Großmutter später nicht angezweifelt werden kann (Erschwerend kommt dazu, dass einer von uns auf ihrem Konto zeichnungsberechtigt ist).

alles2
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Re: Geld-Schenkung dokumentieren

Beitrag von alles2 » 04.04.2021, 17:08

Das ist ja mal eine interessante Konstellation. Jetzt weiß ich auch, wie das mit dem rechtmäßigen Erben zu verstehen ist. Allerdings bin ich der Meinung, dass man nicht von einem Schenkungsvertrag reden kann, wenn es um den Kauf des Erbteils eines anderen geht. Auch von der Auszahlung des Pflichtteils kann keine Rede sein, da sich das die Erben, zu denen Ihr rechtlich nicht gehört, untereinander ausmachen. Jetzt würde mich noch interessieren, wieso der letztwillige Verfügung nicht wirksam wurde.

In Eurem Fall wird wohl der Erbteilsverkauf beabsichtigt. Daher würde ich von einem Erbteilskaufvertrag sprechen, der notariell beglaubigt werden müsste. Diese Beurkundung (wohl mit Aufsandungserklärung) ist bei Liegenschaften stets verpflichtend, die für eine entsprechende Eintragung im Grundbuch Voraussetzung ist und wenn der Käufer nicht im Erbschein drinnen ist. Freilich kann es nicht schaden, sich den aufgesetzten Vertrag von einem Anwalt prüfen zu lassen. Doch wenn man selbst die wesentlichen Faktoren berücksichtigt, sollte das im Normalfall auch reichen. Diese wären sämtliche Angaben zu den Vertragspartnern; die Erwähnung, um wessen Erbteil es geht und wer der Erblasser ist; die genaue Beschreibung des Kaufgegenstandes, Angaben über den Kaufpreis, einer zusätzlichen Gegenleistung oder die Einräumung eines Servituts; eventuell der Verzicht des gesetzlichen Vorverkaufsrechtes; wie es sich bei etwaigen Pflichten und Rechten (von bestehenden Dienstbarkeiten) verhält; wie die Bezahlmodalität über die Bühne geht und wer für die Vertragskosten aufkommt.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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