Vertretungsforderung vom Anwalt nach Frage an Ex-Vermieter

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plump
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Vertretungsforderung vom Anwalt nach Frage an Ex-Vermieter

Beitrag von plump » 22.03.2021, 21:34

Guten Tag,

folgendes Szenario: A findet 4 Jahre nach seinem Auszug aus einer Altbauwohnung heraus das diese dem MRG unterlag und in Summe rund 10.000 Euro zu viel bezahlt wurde. Da A mit dem damaligen Vermieter V ein gutes Verhältnis hat, schreibt er diesem eine Mail mit dem Sachverhalt und bittet um eine Stellungnahme.

2 Wochen lang kommt keine Antwort, dann erhält A einen Brief vom Anwalt von V mit der Aufforderung der Begleichung der entstandenen Kanzleikosten im Auftrag von V als Vertretungsforderung. Die Kanzlei behauptet wörtlich die "Mietzinsrückforderung" sei unwirksam, laut MRG ist diese bereits verjährt (dies stimmt) und V musste wegen der "unrichtigen Rechtsauslegung" den Rechtsbeistand/Kanzlei beauftragen.
Nun hat A aber nie eine "Forderung" oder einen "Anspruch" beschrieben, sondern lediglich um Stellungnahme gebeten. Daher sieht A überhaupt nicht ein irgendwelche Kosten zu tragen, zu Mal die Kanzlei sogar behauptet A habe eine unrichtige Rechtsauslegung dargestellt mit der bloßen Nachfrage. Die Kanzlei gibt ein Zahlungsziel von 9 Tagen, mit der Androhung das der Zahlungsverzug sogleich danach über das Gericht abgewickelt wird. Wie muss A nun vorgehen?

LG



alles2
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Re: Vertretungsforderung vom Anwalt nach Frage an Ex-Vermieter

Beitrag von alles2 » 23.03.2021, 00:28

Oje oje, das schaut gar nicht nach einem guten Verhältnis aus. Sonst würde der Vermieter (abgesehen von der Übernahme der Anwaltskosten) vorher den Hinweis geben, dass er die Mail zwecks einer adäquaten Rückmeldung an seinen Anwalt weitergeben würde, dies mit Kosten verbunden sein könnte und ob es für den Absender in Ordnung wäre. Solche Szenarien kenne ich daher in ähnlicher Form nur, wenn ein Konflikt entstanden und ein normales Gespräch gar nicht mehr möglich ist, weil es ins Vorwurfsvolle gegangen ist. Es gibt dann tatsächlich Anwälte, die lassen dem Gegner eine Zahlungsaufforderung zukommen, so als hätte man schon ein Verfahren gewonnen. Knickt man ein oder lässt man sich einschüchtern, wird bezahlt. Schaltet man auf stur, passiert entweder gar nichts oder es kann zu einer Schadensersatzklage mit ungewissem Ausgang kommen. Denn dann bekäme der Auftraggeber die Rechnung präsentiert. Lässt er das hingegen nicht auf sich sitzen, kann er den Gerichtsweg beschreiten, um sich das Geld eventuell von anderer Seite wieder zurückholen zu können. Ich kann und will das nicht beurteilen, weil wir nur die Version von einer wohl parteilichen Seite kennen. Das Gebaren schwarzer Schafe unter den Anwälten hatte ich unlängst hier erläutert:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=16989&p=40714

Alles in allem würde ich sagen, dass der Ex-Mieter gar nicht bezahlen muss und es der Anwalt zu Gunsten seines Mandanten einfach nur über diesen Schmäh probiert. Es liegt dann im Risikobereich des Vermieters, ob er die Summe einklagen möchte. Über die unentgeltliche erste anwaltliche Auskunft der Rechtsanwaltskammer könnte man sich eine weitere Einschätzung über das Verhalten dessen Mitgliedes einholen. Dies ist nicht mit der ausdrücklich kostenfrei zu vereinbarenden Erstberatung bei einem Rechtsanwalt zu verwechseln und könnte ebenso wahrgenommen werden.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

SK
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Re: Vertretungsforderung vom Anwalt nach Frage an Ex-Vermieter

Beitrag von SK » 23.03.2021, 09:03

Das ist kein Schmäh sondern stützt sich der Vermieter auf Schadenersatz. In der Regel muss bei unberechtigt erhobenen Ansprüchen ein Anwalt bemüht werden und kann der Verursacher dann nach Schadenersatz für diese Kosten haften. Disziplinär oder rechtsgrundlos ist daher diese Forderung keinesfalls, wiewohl diesen Androhungen in der Regel keine Taten folgen.

alles2
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Re: Vertretungsforderung vom Anwalt nach Frage an Ex-Vermieter

Beitrag von alles2 » 23.03.2021, 10:24

Ähm, wenn man sich meinen Text genauer durchgelesen und verstanden hätte (also mehr wie nur den letzten Abschnitt), habe ich genau nichts anderes behauptet, als dass es sich um Schadensersatzansprüche handelt. Der Ex-Mieter muss es nicht bezahlen, weil es kein Vertragsverhältnis mit dem Anwalt gibt und aus den Ausführungen nicht zu entnehmen ist, dass die Herbeiziehung eines Anwaltes notwendig gewesen wäre. Daher sollte eigentlich die Mandantschaft für das Honorar aufkommen, welches der Ex-Vermieter im Bedarfsfall (wenn gerechtfertigt) gerichtlich als Schadensersatz geltend machen könnte.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

plump
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Re: Vertretungsforderung vom Anwalt nach Frage an Ex-Vermieter

Beitrag von plump » 23.03.2021, 21:29

Danke für eure Anwtorten.
"In der Regel muss bei unberechtigt erhobenen Ansprüchen ein Anwalt bemüht werden" - die Frage ist ob A einen Anspruch erhoben hat in dem er V geschrieben hat er hat damals 10.000 Euro zu viel gezahlt im Vergleich zum öffentlich einsehbaren Mietzinsspiegel der Stadt Wien laut MRG und bittet nun dazu um eine Stellungnahme. Wie beschrieben war genau das der Wortlaut, keine Forderung oder Anspruch.

Das Anwaltsschreiben beinhaltet bereits den Abschluss "Bei fruchtlosem Verstreichen der Zahlungsfrist bin ich beauftragt, meine Vertretungskosten ohne weitere Nachricht gerichtlich geltend zu machen." - wie es also aussieht, dreht der V völlig frei und will den langen Weg gehen. Was sollte A tun?

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