Covid Maßnahmeverordnung Ausnahmeregeln

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tamea32
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Covid Maßnahmeverordnung Ausnahmeregeln

Beitrag von tamea32 » 22.03.2021, 19:52

Hallo liebe Wissende,

hätte eine komplizierte Frage und hoffe hier Hinweise zu finden.

Es geht um die Ausnahmen der neuesten Covid Maßnahmenverordnung... sprich:

Wenn man ein Attest hat, dass man aus gesundheitlichen Gründen keine FFP2 Maske tragen darf und in der Verordnung diese Ausnahme auch explizit so angegeben wird, dürfen Geschäfte dann den Zutritt verweigern?
Unter Berufung des Hausrecht?
Sie halten sich praktisch an einen Teil der Verordnung der ihnen zusagt, setzen sich über die Ausnahmen hinweg. Diese gelten übrigens auch für Schwangere, Kinder, Menschen mit Handicap.

Würde mich interessieren ob das rechtlich so hält oder ob hier die Diskriminierung stattfindet wie ich sie empfinde.

Eine harte Nuss oder doch einfacher als ich mir denke?

Würde mich freuen, wenn ich einen Tipp bekomme.

LG



alles2
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Re: Covid Maßnahmeverordnung Ausnahmeregeln

Beitrag von alles2 » 22.03.2021, 22:17

Das mit dem Hausrecht und Diskriminierung hatten wir hier:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=16650

Nur soviel, man sollte es so akzeptieren, wie es ist.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

tamea32
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Re: Covid Maßnahmeverordnung Ausnahmeregeln

Beitrag von tamea32 » 23.03.2021, 14:37

Hallo alles2 und danke für die rasche Antwort.
Ich habe mir den Beitrag jetzt genau durchgelesen, aber hier ist es mehr um das Vorzeigen des Personalausweises im Zusammenhand mit dem Attest gegangen.
Da es dann auch noch ein Update gab, wo auf gefälschte Atteste hingewiesen hat und die daraus resultierende Abneigung den Ausweis herzuzeigen, muss ich gleich betonen, ich bin keine Maskengegnerin und habe noch nie an einer Demo teilgenommen.
Ich trage die chirurgische Maske, weil ganz ohne will ich ja auch gar nicht, ich kann nur die FFP2 Maske nicht tragen und dafür war ich beim Lungenarzt, der vorher untersucht und dokumentiert hat.

OK soweit so gut. Das mit dem Abfinden ist so eine Sache.
Es ging ja nicht um ein Kleidungsstück, sondern um Hilfsmittel zur Therapie meiner Schmerzen auf anraten der Physiotherapie.
Ich wurde vor dem Geschäft bedient, allerdings - hinter mir stiegen Fahrgäste der Strassenbahn ein und aus und konnten alles mithören. Was wenn ich Inkontinenzeinlagen oder Stützstrümpfe (die man Abmessen und anprobieren muss) gebraucht hätte?
Ich verstehe die Angst der Angestellten und Firmeninhaber gut -- aber -- sie halten sich strikt an eine Verordnung, wollen aber nicht ALLE Teile dieser Verordnung auch zur Anwendung bringen. Die Ausnahmeregeln sind klar formuliert - und die gibt es eben, damit Menschen, die wie ich die Maske nicht tragen können (gilt auch für Kinder, Schwangere, Gehörlose bzw. Menschen mit Handicap +!!!!!!!!!!!! deren Betreuungspersonen), nicht diskriminiert werden und wie alle anderen auch am Gesellschaftsleben teilhaben können. Ist so schon hart genug.

Mir gings einfach darum zu wissen, ob das Hausrecht über allen anderen Verordnungen steht, oder ob hier Geschäftsbetreiber Willkür walten lassen. Ich verstehe deren Ängste gut. Aber auch auf meiner Seite ist es nicht lustig. Ich kann mich noch wehren, während andere sich das vielleicht nicht trauen oder es nicht können.

Sorry, bin gerade emotional, möchte aber eben genau deswegen die rechtliche Lage verstehen können.

alles2
Beiträge: 3245
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Re: Covid Maßnahmeverordnung Ausnahmeregeln

Beitrag von alles2 » 23.03.2021, 14:59

Die Kernbotschaft wäre eigentlich gewesen, dass der Ladenbetreiber entscheiden kann, unter welchen Voraussetzungen jemand das Geschäft betreten darf. Das mit dem Personalausweis war sozusagen nur ein Detail am Rande. Die Maßnahmenverordnung schreibt nirgends vor, unter welchen Umständen man auf jeden Fall in ein Geschäft gehen darf. Daher bin ich mir gerade nicht so sicher, auf welche Ausnahmeregelung Du Dich beziehst. Ich vermute daher, dass Du das Hausrecht etwas unterschätzt. Daher sei Dir das hier angeraten:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=16923
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

tamea32
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Re: Covid Maßnahmeverordnung Ausnahmeregeln

Beitrag von tamea32 » 23.03.2021, 15:20

Ok, vielen Dank für die Info und den Lesestoff :-)

Akzeptieren fällt im Moment sehr schwer. Aufgrund einer Erkrankung ausgegrenzt zu werden, nicht wissen, ob man eine dringende Erledigung machen kann oder abgewiesen wird ist eine sehr unschöne Erfahrung. Man sollte es mal ausprobieren,
gibt voll den Kick :-( leider halt nicht in die positive Richtung!!
Zu den Beeinträchtigungen, die man schon hat, sonst bräuchte man ja kein Attest.
Bleibt nur zu hoffen, dass sich das bald von selbst irgendwie regelt - und anfangen was geht übers Internet zu bestellen.
Traurig , aber wahr. Hilft der heimischen Wirtschaft zwar nicht, aber im Moment mir.

Liebe Grüße und bleibt Gesund !!
Und danke nochmal !!!!!!

LG

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