Exekution(stitel) nie eingestellt!

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cryptix
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Exekution(stitel) nie eingestellt!

Beitrag von cryptix » 22.03.2021, 16:06

Guten Tag,

wurde vom Gericht ein Exekutionstitel ausgestellt und daraufhin die Forderung beglichen, erfolgt üblicherweise die Einstellung desselben durch den Anwalt des Klägers. Wenn jedoch die Einstellung nicht erfolgt hat der Kläger und der Anwalt sein Geld, der Exekutionstitel bleibt aber bestehen. Lt. Gerichtsvollzieher gibt es viele viele solcher Fälle.

Jetzt werde ich von einem Inkassobüro mit einem Exekutionstitel aus dem Jahr 2012 konfrontiert - vollstreckbar €600 + ZinsenKosten €500 bis spätestens... oder TZ Ansuchen + Formular ausfüllen...

Leider habe ich keine Schriftstücke mehr aus dieser Zeit.
Der ursprüngliche Kläger hat aber keine Forderung (... ich habe mit ihm telefoniert).
Was kann ich machen korrekterweise. Wie soll ich reagieren?

Herzlichen Dank im Voraus für konstruktiven Input.



alles2
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Re: Exekution(stitel) nie eingestellt!

Beitrag von alles2 » 22.03.2021, 16:29

Auf jeden Fall gegenüber dem Forderungsbüro nicht untätig werden, da sonst eine aktuelle Meldung an den Kreditschutzverband folgen könnte. Der Anwalt oder Kläger, der die Forderung an das Inkassounternehmen übergeben hatte, sollte sich dort melden. Ansonsten probierst Du es direkt. Wird die Forderung dennoch nicht fallengelassen, könnte die Arbeiterkammer intervenieren. Hilft alles nichts, kannst Du Dir telefonischen Rat von einer Schuldnerberatung einholen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

MG
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Re: Exekution(stitel) nie eingestellt!

Beitrag von MG » 23.03.2021, 07:29

Es besteht die Möglichkeit, dass Sie auch als verpflichtete Partei einen Antrag auf Einstellung der Exekution stellen.

Selbst wenn Sie keine Unterlagen mehr haben. Die betreibende Partei wird zu einer Stellungnahme aufgefordert. Sollte die betreibende Partei der Einstellung zustimmen, bzw. innerhalb einer bestimmten Frist nicht widersprechen, dann wird das Verfahren eingestellt.

Nach Terminvereinbarung können Sie einen solchen Antrag auch bei Gericht zu Protokoll geben.

Näheres dazu: § 40 EO (Exekutionsordnung)
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

alles2
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Re: Exekution(stitel) nie eingestellt!

Beitrag von alles2 » 23.03.2021, 08:46

Wenn das so einfach wäre - was zu wünschen wäre - frage ich mich, warum der Gerichtsvollzieher den Schuldner anscheinend hilflos im Regen stehen ließ. So ein Kommentar, dass es leider oft vorkommt, klingt für mich so, als würde man sich nicht damit aufhalten wolle und der Betroffene sich selbst darum kümmern soll.
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SK
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Re: Exekution(stitel) nie eingestellt!

Beitrag von SK » 23.03.2021, 08:55

Es ist auch gesetzlich so vorgesehen,dass sich der Exekutor nicht darum zu kümmern hat. Wenn der Schuldner der Ansicht ist, dass keine Schuld mehr offen ist, kann er einen Einstellungsantrag machen und zu guter Letzt eine Oppositionsklage.

alles2
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Re: Exekution(stitel) nie eingestellt!

Beitrag von alles2 » 23.03.2021, 11:44

Das verlangt ja auch keiner und wurde auch nicht so behauptet. Aber es kann ja wohl nicht so schwer sein, dass man dem Betroffenen einen Rat gibt, wie man weiter verfahren könnte, anstatt ihn mit so einem Kommentar zu vertrösten, das ihm gar nichts nutzt. Sonst hätte er sich ja nicht hilfesuchend an uns gewendet. Aber ok, wenn die eh schon überlasteten Gericht noch mehr beschäftigen möchte, kann man genau so vorgehen, wie es hier in weiterer Folge erläutert wurde.

Aber gut, wenn man es nicht direkt mit dem "Forderer" klären soll, kann man gerne zum Gericht spazieren, sich einen Auszug vom Exekutionsregister holen. Dann hat man für einen etwaigen Einstellungsantrag sämtliche Daten und kann abgleichen, ob sich das Büro genau auf diesen Titel bezieht und sonst keine Forderungen offen sind. Nur wird das Inkassounternehmen weiterhin lästig sein, weil es ja nichts von der gerichtlichen Einstellung weiß. Es soll laut Schuldnerberatung Wien nämlich unseriöse Sorten geben, die es einfach mal probieren und hoffen, dass die nicht koschere Vorgehensweise (deren Wortlaut) wirkt. Denen soll man nämlich schreiben, wie die auf die Idee kommen, den Betrag einzufordern, obwohl es restlos beglichen wurde, und was da dahinter steckt. Stößt man nicht auf fruchtbaren Boden, soll man sich an den Konsumentenschutz wenden, weil die ein offenes Ohr dafür hätten. Hingegen ist es sehr wohl üblich, dass die damaligen Gläubiger mitunter aus Kosten- und Zeitgründen der Einstellung nicht nachkommen. Für den Ex-Schuldner hat so ein offener Exekutionstitel sowieso keinen Einfluss, solange es niemand in Anspruch nimmt oder (unberechtigte) Forderungen stellt. Sollte es sich um ein seriöses Unternehmen handeln, haben die eben mal in Cold-Case-Manier in ihren Unterlagen gestöbert und dabei festgestellt, dass die Sache noch offen ist, weil der Auftraggeber schludrig war. Denn dem ist eine vorherige Intervention mit dem Gericht nicht vorangegangen. Daher sollte der erste Schritt sein, es direkt mir dem Unternehmen zu klären. Meiner Meinung nach weiß die Schuldnerberatung sehr wohl, wovon sie redet. Und nie wurde der Rat weitergegeben, die Einstellung bei Gericht zu verlangen. Mein berühmt-berüchtigtes Zitat mit Stichwort "weltfremd" werde ich ausnahmsweise nicht auspacken.
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SK
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Re: Exekution(stitel) nie eingestellt!

Beitrag von SK » 23.03.2021, 13:48

Das Mittel der Wahl ist der Einstellungsantrag

alles2
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Re: Exekution(stitel) nie eingestellt!

Beitrag von alles2 » 23.03.2021, 14:05

Noch einmal, das hält das Inkassobüro nicht davon ab, weitere (unberechtigte) Forderungen zu stellen. Die berufen sich nicht darauf, dass bei Gericht noch ein Titel offen ist, sondern dass deren eigene Akte noch nicht geschlossen wurde. Daher wäre es der einfachste und kürzeste Weg, wenn sich der damalige Kläger oder Anwalt direkt an das Unternehmen wendet, wenn man selbst über keine Unterlagen verfügt. Dann ist es auch völlig gleichgültig, ob der Titel bei Gericht noch als offen hinterlegt ist. Seltsam auch, dass der Gerichtsvollzieher nicht auf die Idee gekommen sein dürfte.

Übrigens, das kam heute selbst von der Schuldnerberatung, dass nicht alle Inkassobüros seriös und koscher arbeiten (habe deren Wortwahl übernommen). Wenn man davor die Augen verschließt, kann ich auch nichts mehr machen. Und wer auch das nicht glaubt, der möge dort bitte anrufen und auf diesen Thread hinweisen. Selbst der Konsumentenschutz hat heute nicht im Entferntesten anklingen lassen, dass die Einstellung bei Gericht der erste Gang wäre. Da kamen mehr so Sachen durch wie "Naja, die probieren es halt und immer wieder lassen sich die Leute einschüchtern". Als wäre das mittlerweile selbstverständlich und als würde man sich teilweise nichts anders von der Branche erwarten. Und weil der damalige Schuldner auch irgendwann nicht mehr belästigt werden möchte, sollte die Sachlage geklärt werden.
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Re: Exekution(stitel) nie eingestellt!

Beitrag von SK » 23.03.2021, 14:53

Schreiben von Inkassobüros lösen keine Handlungen aus. Wenn mir ein Inkassobüro eine Forderung vorhält die 11 Jahre alt ist, dann geht das Schreiben zur Ablage und fertig.

Anders natürlich bei gerichtlichen Exekutionsmaßnahmen.

Finde es kurios dass du (alles2) mehr auf telefonische Auskünfte von Schuldnerberatungen hältst als auf Auskünfte von praktizierenden Rechtsanwälten, aber das dürfte wohl auf deinen Hass auf Rechtsanwälte zurückzuführen sein.

alles2
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Re: Exekution(stitel) nie eingestellt!

Beitrag von alles2 » 23.03.2021, 15:16

Die gelbe Karte wurde nicht genutzt, daher nun doch:
alles2 hat geschrieben:
14.02.2021, 13:41
Aber wenn wir schon dabei sind, packe ich die gängige Meinung aus, dass Akademiker weltfremd sind, im Alltag überfordert und keine Ahnung vom echten Leben haben.
Und die nächste boshafte Unterstellung hinten nach. Einfach mal typisch "er"! Ich habe lebens-/praxisnahe Ratschläge offenbart, wie man mit der Situation umgehen könnte und mir in weiterer Folge völlig wertfrei die Frage gestellt, warum nicht der gerichtlicher Vollstrecker eine Exekutionseinstellung vorgeschlagen hat. Dann tanzt jemand aus heiterem Himmel an und tut so, als hätte ich behauptet, dass der Exekutor sich gesetzlich gar nicht darum kümmern muss. Hat erstens meine Frage nicht beantwortet, zweitens völlig deplatziert.

Schön zu wissen, wie Du in der Situation umgehen würdest. Ist aber auch nur subjektiv die erste Wahl und wurde von niemanden so definiert. Jetzt wiederhole ich mich abermals...will man von den Geldeintreibern in Ruhe gelassen werden, sollte man signalisieren, dass deren Vorgehensweise nichts bringt und von einem nichts zu holen sein wird. Daher die Sache so schnell wie möglich aufklären.

Anstatt auszuführen, warum die Auskünfte anderer Beratungsstellen so abwegig sind, wird der angebliche Hass auf Anwälte vorgeschoben. Es sind die ständigen boshaften Unterstellungen, wo mir das G'impfte aufgeht. Ich habe hingegen ausführlich beschrieben, warum der direkte Kontakt zum Inkassobüro mehr Sinn machen sollte. Zumindest ich weiß noch immer nicht, warum der Einstellungsantrag das Mittel der Wahl sein soll. Statt näher darauf einzugehen, wurde nur vom Thema abgelenkt. Noch einmal, das Inkassobüro wird sich nach Aussagen anderer nicht auf den offenen Titel bei Gericht berufen. Wie es laut denen soweit kommen konnte, darauf bin ich ja schon eingegangen. Wenn er meint, es ins Lächerliche ziehen zu müssen, dann wie er meint!
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