Zuhause als Guantanamo Folter

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Emc2
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Zuhause als Guantanamo Folter

Beitrag von Emc2 » 20.03.2021, 16:52

Sehr geehrte Leser,

da in meinen eigenen zuhause eine Psychischen Folter ausgesetzt werde die wie in den Guantanamo herrscht wollte ich die Rechtlichen Aspekte über solche Methoden erfahren.

Wie meine Aufzeichnungen Zeigen werde ich jeden Tag aufs neue von den Nachbarn gefoltert wie zb.

- durch ständigen Lärm von Nachbarn wie Kloppen an die Wände, Laute Musik und Sirenen Signale, Lautes Reden (Tag und Nacht), Wasser ablasen durch Fenster.
- durch ständigen Lärm von Außen wie Menschen die an meinen Fenster stehen und laut reden Tag und Nach.
- Illegales eindringen in den Wohnbereich wo ich schon mehrmals bemerkte das als ich zurückkam
Fenster Offen oder geschlossen waren anders als ich zuvor die Wohnung verlassen habe dazu flehende Gegenstände oder wurden versetzt

Ich habe schon mehrmals die Polizei um Hilfe gebeten aber auf Grund das ich nicht verletzt wurde oder Tot bin kann kein Ermittlungsverfahren eröffnet werden.

Gibt es in Österreich eine Rechtliche Grundlage die solche Folter verbietet?.


LG



alles2
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Re: Zuhause als Guantanamo Folter

Beitrag von alles2 » 20.03.2021, 21:06

Wenn das nicht nur Zufälle oder Einbildungen sind und eine gewisse Absicht nachweisbar wäre, könnte man es als beharrliche Verfolgung nach dem Stalking-Paragraphen § 107a StGB bei entsprechend guter Dokumentation (inklusive Dauer) zur Anzeige bringen. Man könnte auch die psychische Einwirkung als Körperverletzung werten. Doch soweit ist die Polizei noch nicht und es bräuchte dazu schon mehr als irgendwelche Lippenbekenntnisse. Hilfreich wäre ein ärztlicher Befund, wonach die Vorfälle eine geistige Gesundheitsschädigung begründen könnten. Das können Angstzustände (verbunden mit dem privaten Rückzug), Depressionen, Schlafstörungen, Verfolgungswahn, Suizidalität uvm. sein, die zumindest länger als 24 Tage andauern sollten. Fachärztliche Sachverständige bezeichnen es gerne als posttraumatische Belastungsstörung F.43.1 nach ICD-10.

Dass es in dem Fall einen kausalen Schaden bedarf und wie man bei einer psychischen Gewalt vorgehen könnte, findet man hier:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=15925&p=37504

Wie gesagt, wichtig für Dich wäre, dass Auflauern Deine Lebensführung durch die Umstände unzumutbar beeinträchtigt wäre und die Vorfälle über eine längere Zeit angedauert haben. Wesentlich ist, dass der oder die Verdächtigte(n) Deine räumliche Nähe aufsuchen oder Dich nachstellen. Auch das Eindringen in Deine Wohnung fällt unter der beharrlichen Verfolgung.
Zuletzt geändert von alles2 am 22.03.2021, 11:53, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Emc2
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Re: Zuhause als Guantanamo Folter

Beitrag von Emc2 » 20.03.2021, 23:03

Danke für die Antwort,

nach dem was ich gelesen habe ist in der Hinsicht schon Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen nach § 85 StGB.

Welcher Facharzt kann das feststellen und ein Bescheid erfassen?,
und wie schaut die verjähren aus?.

LG

alles2
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Re: Zuhause als Guantanamo Folter

Beitrag von alles2 » 21.03.2021, 04:14

Bei uns würde man sagen: "Na, soweit kommt's noch"! Habe im anderen Thread bereits angedeutet, wie schwer das mit der psychischen Gewalt durchsetzbar sein kann. Daher war ich mit dem "Hinterherlauern" eh schon vorsichtig. Spekuliert man mit dem 85er-Paragraphen entfernen wir uns zusehends von der Praxis.

Die Theorie mag ja toll klingen. Doch bis zur Realität können noch Welten dazwischenliegen. Es ist ein Unterschied, ob sich die Drangsalierung innerhalb eines Haushalts abspielte, der man sich schwerer entziehen als in Deinem Fall. Daher würdest Du mit der Frage konfrontiert werden, warum Du nicht vorher deine adäquate Reißleine gezogen hast. Auch würde von einem Psychiater und/oder Psychologen erörtert werden, in wie fern man gesundheitlich vorbelastet war. Man bekommt von denen nicht einfach das, was man ihnen in den Mund legt. Das wäre zu offensichtlich. Die eigene Herbeischaffung eines Befundes von einem Seelenklempner ist da noch das geringere Übel. Sämtliche Träume könnten erst recht platzen, sobald ein allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger herangezogen werden würde. Aber bis dahin könnte es ohnehin ein langer Weg sein. Daher könnte man sich überlegen, ob man sich wirklich im richtigen Umfeld aufhält. Bei einigen Leuten, die sich schnell was einbilden, könnte man sich mit der Frage beschäftigen, ob sie nicht doch zuerst an sich arbeiten sollten. Und bevor man nicht irgendwie nachweisen kann, dass es da jemand mit voller Absicht auf Dich abgesehen haben könnte, ist es eigentlich vergeudete Lebenszeit.

Bei der Verjährung kann man sich an jenen Zeitpunkt orientieren, an dem man realisiert hat, dass sich da was strafrechtlich relevantes abläuft. Ist nicht immer so eindeutig und auch unter der Richterschaft gibt es da gerne mal Auslegungsunterschiede.
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dru5ki
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Re: Zuhause als Guantanamo Folter

Beitrag von dru5ki » 22.03.2021, 09:33

alles2 hat geschrieben:
20.03.2021, 21:06
Da es sich um ein Privatanklagedelikt handelt, müsstest Du die Privatanklage proaktiv angehen, damit die Strafverfolgung initiiert werden kann.
§ 107a StGB ist meines Wissens ein Offizialdelikt.

Aus der Praxis kann ich sagen, dass bei der Bewertung einer "beharrlichen Verfolgung" ein sehr hoher Maßstab angelegt wird. Nicht zuletzt, weil die strafbaren Verhaltensweisen und die Voraussetzung ziemlich genau und taxativ angeführt sind und auch erfüllt sein müssen. Oft ist z.B. das "Aufsuchen der räumlichen Nähe" nicht widerrechtlich, weil der Täter eben auch einen berechtigten Grund für die Anwesenheit hat (z.B. gemeinsame Kinder, Wohn- oder Arbeitsplatzadresse in der Nähe, etc.).

Hinsichtlich der Lärmbelästigung gibts im Forum schon ein paar Einträge. Einfach mal durchlesen.

alles2
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Re: Zuhause als Guantanamo Folter

Beitrag von alles2 » 22.03.2021, 11:50

Vielen Dank für den Hinweis! Ich bin sogar davon überzeugt, dass Du richtig liegst. Daher werde ich es oben rausnehmen.
Im Forum hatten wir mal die Diskussion über Privatanklage- und Offizialdelikte. Als ich wissen wollte, nach was man gehen kann, ob es sich bei einem StGB-Paragraphen um das eine oder das andere handelt, wurde nichts mehr rückgemeldet. Vielleicht hättest Du da eine Art Eselsbrücke parat. Auf jeden Fall hatte ich daraufhin die Auflistung des Bundesministeriums (österreich.gv.at) als Orientierung herangezogen, wonach Mord, Raub, Diebstahl und Körperverletzung zu den Offizialdelikten gehört. Nun bin ich um die Erkenntnis reicher, dass auch § 107a und 107c StGB hinzuzurechnen wären.

Wenn es so ist, dass müsste man der Polizei noch mehr von der beharrlichen Verfolgung überzeugen, die das wohl noch nicht so sieht, da er sonst in diese Richtung aufgeklärt worden wäre. Außerhalb des Forums habe ich ihm auch wissen lassen, dass eine Verurteilung nach § 85 StGB wegen psychischer Gewalt eher unrealistisch ist und ich in dem verlinkten Thread bereits erwähnt hatte, dass eine Verurteilung wegen Körperverletzung außerhalb physischer Gewalt sehr schwer und selten von Erfolg gekrönt ist.
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Nes
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Re: Zuhause als Guantanamo Folter

Beitrag von Nes » 28.03.2021, 13:29

das Hören der Nachbarn, oder Baulärm wird doch sonst immer als ortsüblich angesehen wogegen man machtlos ist. Anders verhält es sich vielleicht doch bei Sirenen die man hört. Und auf der Straße stehenbleiben und reden, welches Gesetz verbietet das?

alles2
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Re: Zuhause als Guantanamo Folter

Beitrag von alles2 » 28.03.2021, 14:32

Das ist schon richtig, weshalb "dru5ki" wegen Lärmemissionen auf andere Forenbeiträge verweist hat. Der Hilfesuchende dürfte sich jedoch verfolgt fühlen und das wäre dann was anderes, wenn der Lärm vorsätzlich produziert wird und man mit den Gesprächen böse Absichten bedienen möchte.
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