GIS Gebühr wenn Gerät nicht für Empfang verwendbar ist

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
rlo
Beiträge: 2
Registriert: 20.03.2021, 02:42

GIS Gebühr wenn Gerät nicht für Empfang verwendbar ist

Beitrag von rlo » 20.03.2021, 02:44

Hallo,

ich hab eine Frage, ist man eigentlich noch GIS pflichtig, wenn die Antennenbuchse des Gerätes kaputt ist?



alles2
Beiträge: 3245
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: GIS Gebühr wenn Gerät nicht für Empfang verwendbar ist

Beitrag von alles2 » 20.03.2021, 03:26

Es kommt nicht auf die technischen Schnittstellen an, sondern auf die Gerätekonstellationen insgesamt:

https://www.gis.at/information/meldepflicht

Wenn Du also einen externen Tuner/(Sat-)Receiver benutzt, befreit Dich die defekte Antennenbuchse nicht von der Pflicht.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

rlo
Beiträge: 2
Registriert: 20.03.2021, 02:42

Re: GIS Gebühr wenn Gerät nicht für Empfang verwendbar ist

Beitrag von rlo » 20.03.2021, 03:43

Nein, externen Tuner hab ich keinen, auch keine Sat Receiver. Also entfällt dann die Gebühr?

alles2
Beiträge: 3245
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: GIS Gebühr wenn Gerät nicht für Empfang verwendbar ist

Beitrag von alles2 » 20.03.2021, 03:53

Leider nein! In der Annahme, dass es auch keine separaten Buchsen für Kabel oder SAT am Fernseher gibt, könnte man mit viel Glück die Mitarbeiter zu einer Befreiung überreden. Unter diesen Voraussetzungen soll es tatsächlich Leute geben, die nach (der telefonischen) Abklärung mit der GIS nichts mehr entrichten mussten. Aber das ist nicht so selbstverständlich:

Laut § 2 Abs.1 Rundfunkgebührengesetz (RGG) ist dem Betrieb einer Rundfunkempfangseinrichtung deren Betriebsbereitschaft gleichzuhalten. Das heißt, es macht keinen Unterschied, ob ein Anschluss defekt ist, solange sich das Gerät einschalten lässt. In Deinem Fall könnte man daher unnachgiebig kämpfen, um nach § 2 Abs.2 Z.1 RGG eine Befreiung erteilt zu bekommen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 13 Gäste