Bezeichnung für einseitige Vertragsklauseln
Verfasst: 18.03.2021, 11:24
Liebes Forum,
ich bin in einem Vertrag, genaugenommen eine Betriebsvereinbarung, auf eine Klausel gestoßen, die es der einen Vertragsseite erlaubt nach eigenem Gutdünken zu entscheiden und alles andere kippen kann.
Mich interessiert der juristische Sprachgebrauch für solche Klauseln, wenn es denn überhaupt eine gängige Bezeichnung dafür gibt. Über "ad libitum" bin ich gestolpert, aber ist vermutlich falsch.
Vielen lieben Dank. LG J.D.
ich bin in einem Vertrag, genaugenommen eine Betriebsvereinbarung, auf eine Klausel gestoßen, die es der einen Vertragsseite erlaubt nach eigenem Gutdünken zu entscheiden und alles andere kippen kann.
Mich interessiert der juristische Sprachgebrauch für solche Klauseln, wenn es denn überhaupt eine gängige Bezeichnung dafür gibt. Über "ad libitum" bin ich gestolpert, aber ist vermutlich falsch.
Vielen lieben Dank. LG J.D.