Liebes Forum,
ich bin in einem Vertrag, genaugenommen eine Betriebsvereinbarung, auf eine Klausel gestoßen, die es der einen Vertragsseite erlaubt nach eigenem Gutdünken zu entscheiden und alles andere kippen kann.
Mich interessiert der juristische Sprachgebrauch für solche Klauseln, wenn es denn überhaupt eine gängige Bezeichnung dafür gibt. Über "ad libitum" bin ich gestolpert, aber ist vermutlich falsch.
Vielen lieben Dank. LG J.D.
Bezeichnung für einseitige Vertragsklauseln
Re: Bezeichnung für einseitige Vertragsklauseln
Es könnte die Alleinentscheidungsbefugnis sein, wenn einem die Generalkompetenz (einseitige Entscheidungskompetenz) zukommt. Mehr wir "generalia competencia" oder umgedreht habe ich nicht im Hinterstüberl. Lateinisch mag es "generalis competentia" sein.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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