Zumutbarkeit Lärmbelästigung (Eigentum)
Verfasst: 17.03.2021, 20:33
Schönen Abend,
Wir würden gerne einmal abtasten wie unsere nachbarschaftliche Situation rechtlich eingeschätzt werden kann.
Wir wohnen in einem hellhörigen Reihenhaus im 21. Wiener Gemeindebezirk aus den frühen 2000ern. Nun ist es so, dass aus dem nachbarschaftlichen Haus tagtäglich Lärm zu uns dringt. Derzeit beläuft es sich auf 8-9 Stunden Baulärm täglich von 7.00 bis ca 16.00, und das ganze Jahr über um 1-4 Stunden Klavierspiel ab 16.00 (in den Sommermonaten bei offenen Türen und Fenstern). Obwohl sowohl wir als auch die Nachbarn zur anderen Seite sich gestört fühlen, fühlt sich der störende Nachbar im Recht und beharrt darauf, keinerlei bauliche Vorkehrungen zur Lärmdämmung vorzunehmen bzw. die Fenster schließen oder seine Probezeiten einzuschränken.
Müssen wir das hinnehmen?
Wir würden gerne einmal abtasten wie unsere nachbarschaftliche Situation rechtlich eingeschätzt werden kann.
Wir wohnen in einem hellhörigen Reihenhaus im 21. Wiener Gemeindebezirk aus den frühen 2000ern. Nun ist es so, dass aus dem nachbarschaftlichen Haus tagtäglich Lärm zu uns dringt. Derzeit beläuft es sich auf 8-9 Stunden Baulärm täglich von 7.00 bis ca 16.00, und das ganze Jahr über um 1-4 Stunden Klavierspiel ab 16.00 (in den Sommermonaten bei offenen Türen und Fenstern). Obwohl sowohl wir als auch die Nachbarn zur anderen Seite sich gestört fühlen, fühlt sich der störende Nachbar im Recht und beharrt darauf, keinerlei bauliche Vorkehrungen zur Lärmdämmung vorzunehmen bzw. die Fenster schließen oder seine Probezeiten einzuschränken.
Müssen wir das hinnehmen?