Zumutbarkeit Lärmbelästigung (Eigentum)

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ileen
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Zumutbarkeit Lärmbelästigung (Eigentum)

Beitrag von ileen » 17.03.2021, 20:33

Schönen Abend,

Wir würden gerne einmal abtasten wie unsere nachbarschaftliche Situation rechtlich eingeschätzt werden kann.

Wir wohnen in einem hellhörigen Reihenhaus im 21. Wiener Gemeindebezirk aus den frühen 2000ern. Nun ist es so, dass aus dem nachbarschaftlichen Haus tagtäglich Lärm zu uns dringt. Derzeit beläuft es sich auf 8-9 Stunden Baulärm täglich von 7.00 bis ca 16.00, und das ganze Jahr über um 1-4 Stunden Klavierspiel ab 16.00 (in den Sommermonaten bei offenen Türen und Fenstern). Obwohl sowohl wir als auch die Nachbarn zur anderen Seite sich gestört fühlen, fühlt sich der störende Nachbar im Recht und beharrt darauf, keinerlei bauliche Vorkehrungen zur Lärmdämmung vorzunehmen bzw. die Fenster schließen oder seine Probezeiten einzuschränken.

Müssen wir das hinnehmen?



alles2
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Re: Zumutbarkeit Lärmbelästigung (Eigentum)

Beitrag von alles2 » 18.03.2021, 01:34

Laut § 4 Abs.1 Wiener Baulärmgesetz (Gesetz zum Schutz gegen Baulärm) ist von Montag bis Sonntag zw. 6 und 20 Uhr der Baulärm zu erdulden.

Beim Klavier-Spielen lautet die gängige Meinung, dass unter der Woche bis zu zwei Stunden am Tag außerhalb der Ruhezeiten (laut Hausordnung) als ortsüblich betrachtet werden können. Am Wochenende zumindest nicht am Vormittag, was bei Euch eh nicht das Problem, und an beiden Tagen zusammen nur maximal diese zwei Stunden.

Sollte es Dein Nachbar nicht wahrhaben wollen, kannst Du ihm Seite 15 der folgenden Broschüre vorlegen:

https://wien.arbeiterkammer.at/service/broschueren/wohnen/Nachbarrecht_2016.pdf
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

ileen
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Re: Zumutbarkeit Lärmbelästigung (Eigentum)

Beitrag von ileen » 08.08.2021, 16:28

Vielen Dank für die Antwort. Mittlerweile ist leider auch nächtliches Heimwerken bis 1.00 früh dazukommen. Die Nachbarn streiten es ab. Wir überlegen stark, wie wir hier weitertun können. Lärmprotokoll und zum Anwalt? Polizei?

Liebe Grüße und danke!

alles2
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Re: Zumutbarkeit Lärmbelästigung (Eigentum)

Beitrag von alles2 » 08.08.2021, 19:38

Steht in der Broschüre auf Seite 12 unter "Konkrete Schritte" oder Seite 10 unter "1. Beeinträchtigungen durch Lärm". Man sollte den Störer vorher darüber in Kenntnis setzen, dass man zu derartigen Maßnahmen greifen würde, sollte das Verhalten nicht abgestellt werden.

Fruchtet es nicht, könnte man es mit dem Formular "Klage und Antrag auf Erlassung eines Unterlassungsauftrags" verwirklichen (lass Dich nicht vom Titel "Hass im Netz" ablenken):

https://portal.justiz.gv.at/at.gv.justiz.formulare/Justiz/HiN.aspx

oder gleich hier

https://portal.justiz.gv.at/at.gv.justiz.formulare/user/formular.aspx?pid=e12741c8d5cc4eb690bc0c7f7490e776&pn=B62b76427f31a40ce83ce57b8c40f2cf3&datamode=urlenc&data=TGPFunsMMY1y8y2k1eZLEr8E9gOeBOx5gSQn%2FcbEbVU%3D
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