Gehrecht
Verfasst: 16.03.2021, 12:54
Guten Tag,
Wir wohnen zur Miete in einem Einfamilienhaus, zu welchem es kein Fahrrecht gibt. Es ist von der Straße über eine gepflasterte Zufahrt des Nachbargrundstücks (ebenfalls mit einem Einfamilienhaus bebaut) zu erreichen und es besteht auch ein Gehrecht über diese Zufahrt.
Wozu genau würde uns ein solches Gehrecht befugen?
Hintergrund: Die vergangenen Jahre durften wir im mündlichen Einvernehmen mit dem Nachbarn uns von einem Bauern (per Traktor und Anhänger) Brennholz zustellen lassen. Seit kurzem signalisiert uns dieser Nachbar, dass er das nicht mehr möchte.
Dabei sind wir mit 2 Problemen konfrontiert:
a) wir können nur mit Holz heizen
b) der nächstmögliche Abladeort ist mehr als 500 Meter entfernt - die händische Verladung der Holzlieferung ist dadurch völlig undenkbar.
Ein Untersagen der Holzlieferung würde das Haus für uns unbewohnbar machen.
Was sind hier unsere Möglichkeiten.
mfg
Herwig
Wir wohnen zur Miete in einem Einfamilienhaus, zu welchem es kein Fahrrecht gibt. Es ist von der Straße über eine gepflasterte Zufahrt des Nachbargrundstücks (ebenfalls mit einem Einfamilienhaus bebaut) zu erreichen und es besteht auch ein Gehrecht über diese Zufahrt.
Wozu genau würde uns ein solches Gehrecht befugen?
Hintergrund: Die vergangenen Jahre durften wir im mündlichen Einvernehmen mit dem Nachbarn uns von einem Bauern (per Traktor und Anhänger) Brennholz zustellen lassen. Seit kurzem signalisiert uns dieser Nachbar, dass er das nicht mehr möchte.
Dabei sind wir mit 2 Problemen konfrontiert:
a) wir können nur mit Holz heizen
b) der nächstmögliche Abladeort ist mehr als 500 Meter entfernt - die händische Verladung der Holzlieferung ist dadurch völlig undenkbar.
Ein Untersagen der Holzlieferung würde das Haus für uns unbewohnbar machen.
Was sind hier unsere Möglichkeiten.
mfg
Herwig