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Gaskartusche

Verfasst: 14.03.2021, 10:04
von Emc2
Liebe Freunde,

Laut der Polizei ist eine Gaskartusche in einer Wohnung zu Besitzen illegal.

zb. Gaskartusche von Optimus 440g

Die frage was mich gerade beschäftigt ist, wie ist das nach dem Gesetzen geregelt ?.

LG

Re: Gaskartusche

Verfasst: 14.03.2021, 11:36
von alles2
Nähere Regelungen zur Lagerung von Gasgemischen finden sich gerne mal in der Hausordnung einer Wohnhausanlage. Dort verweist man dann auf die feuerpolizeilichen Bestimmungen, wonach Gaskartuschen nicht im Gebäude gelagert werden dürfen. Allerdings kann die Feuerpolizeiverordnung von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausgestaltet sein. Daher kann man sich hinsichtlich der Lagerung in Räumen ab § 13 FGV (Flüssiggas-Verordnung) orientieren.