Urkundenfälschung oder nicht?
Verfasst: 13.03.2021, 15:38
Liebes Forum, vielleicht können mir die Wissenden hier helfen:
Ich wohne in einer Eigentumswohnung und möchte den Balkon professionell verbauen lassen.
Leider ist es ja so das der Balkon als "Gemeinschaftseigentum" zählt.
Eine Nachbarin hat eine Unterschriftensammlung versucht und hat wie üblich in Wien selbst nach 6 Monaten harter Arbeit nur 80% der Unterschriften erhalten, was nicht reicht.
Ich habe Sie dabei unterstützt mit der Einholung der Unterschriften via Mail, da wir befreundet sind und mein Verbau genau gleich wie ihr Verbau aussehen soll, also das gleiche Projekt in einer anderen Wohnung.
Am Ende ist uns nichts anderes übrig geblieben als ein Verhandlungsverfahren / "Außerstreitverfahren" über das Bezirksgericht zu starten. Seit gestern ist nun der Aushang für beide Wohnung am schwarzen Brett im Wohnhaus und es heißt 30 Tage warten ob jemand Einspruch erhebt.
Nun meine Frage:
Ich habe mit Zustimmung der Nachbarin deren Unterschriftenliste als Kopie auch bei meinem Antrag angehängt, da es sich um das gleiche Bauvorhaben (genau 1:1) handelt. Dem Gericht habe ich dies mitgeteilt, auch der Kostenvoranschlag des Bauunternehmens gilt für beide, auch im Antrag fürs Gericht habe ich darauf hingewiesen "Die Unterschriften wurden gemeinsam bzw. mit Unterstützung der Eigentümerin von Top XX eingeholt".
Leider wohnen bei uns im Haus mit 72 Objekten sehr viele Kurzzeitmieter und Leute die wenig gemeinschaftlich handeln. Innerhalb von 24 Stunden war mein Gerichtsakt vom schwarzen Brett verschwunden und Ihr Akt zum Teil entfernt.
Meine Mutter hat nun die Sorge das mich jemand wegen der Unterschriften belangen könnte ("Urkundenfälschung"), da ich selbst und als Person diese Unterschriften nicht eingeholt habe, sondern in meiner Vertretung sozusagen nur die Nachbarin, welche bestimmt nicht jedes Mal meine Wohnung extra erwähnt hat, da es aus Ihrer und meiner Sicht ja um das Bauvorhaben selbst ging und nicht welcher Eigentümer fragt. Außerdem wurde im Antrag darauf hingewiesen und ich habe es wirklich ohne böse Absicht gemacht und es entsteht NIEMANDEM ein Schaden daraus.
Kann man mich deshalb "ins Gefängnis werfen" ???
Am Antrag werden außerdem ALLE Eigentümer der Liegenschaft als Antragsgegner gelistet, nicht nur jede wo die Unterschrift nicht beiliegt.
DANKEEE, ich bin wirklich nervös weil ich wirklich extra korrekt vorgehen wollte und auf Unterschriftenfälschung ja teils hohe Strafen und Freiheitsstrafen verhängt werden.
lg
Michael
Ich wohne in einer Eigentumswohnung und möchte den Balkon professionell verbauen lassen.
Leider ist es ja so das der Balkon als "Gemeinschaftseigentum" zählt.
Eine Nachbarin hat eine Unterschriftensammlung versucht und hat wie üblich in Wien selbst nach 6 Monaten harter Arbeit nur 80% der Unterschriften erhalten, was nicht reicht.
Ich habe Sie dabei unterstützt mit der Einholung der Unterschriften via Mail, da wir befreundet sind und mein Verbau genau gleich wie ihr Verbau aussehen soll, also das gleiche Projekt in einer anderen Wohnung.
Am Ende ist uns nichts anderes übrig geblieben als ein Verhandlungsverfahren / "Außerstreitverfahren" über das Bezirksgericht zu starten. Seit gestern ist nun der Aushang für beide Wohnung am schwarzen Brett im Wohnhaus und es heißt 30 Tage warten ob jemand Einspruch erhebt.
Nun meine Frage:
Ich habe mit Zustimmung der Nachbarin deren Unterschriftenliste als Kopie auch bei meinem Antrag angehängt, da es sich um das gleiche Bauvorhaben (genau 1:1) handelt. Dem Gericht habe ich dies mitgeteilt, auch der Kostenvoranschlag des Bauunternehmens gilt für beide, auch im Antrag fürs Gericht habe ich darauf hingewiesen "Die Unterschriften wurden gemeinsam bzw. mit Unterstützung der Eigentümerin von Top XX eingeholt".
Leider wohnen bei uns im Haus mit 72 Objekten sehr viele Kurzzeitmieter und Leute die wenig gemeinschaftlich handeln. Innerhalb von 24 Stunden war mein Gerichtsakt vom schwarzen Brett verschwunden und Ihr Akt zum Teil entfernt.
Meine Mutter hat nun die Sorge das mich jemand wegen der Unterschriften belangen könnte ("Urkundenfälschung"), da ich selbst und als Person diese Unterschriften nicht eingeholt habe, sondern in meiner Vertretung sozusagen nur die Nachbarin, welche bestimmt nicht jedes Mal meine Wohnung extra erwähnt hat, da es aus Ihrer und meiner Sicht ja um das Bauvorhaben selbst ging und nicht welcher Eigentümer fragt. Außerdem wurde im Antrag darauf hingewiesen und ich habe es wirklich ohne böse Absicht gemacht und es entsteht NIEMANDEM ein Schaden daraus.
Kann man mich deshalb "ins Gefängnis werfen" ???
Am Antrag werden außerdem ALLE Eigentümer der Liegenschaft als Antragsgegner gelistet, nicht nur jede wo die Unterschrift nicht beiliegt.
DANKEEE, ich bin wirklich nervös weil ich wirklich extra korrekt vorgehen wollte und auf Unterschriftenfälschung ja teils hohe Strafen und Freiheitsstrafen verhängt werden.
lg
Michael