Zwangsversteigerung?

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Knezmara
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Zwangsversteigerung?

Beitrag von Knezmara » 13.03.2021, 15:01

Hallo an alle,
Weiß jemand ab welcher summe eine zwangsversteigerung vom haus erwirkt werden kann?
Konlret geht es bei mir um eine summe von 10000 euro. Da ich in karenz bin und es auch nicht absehbar ist, dass ich die schulden in den nächsten 2 jahre begleichen kann, wäre der nächste logische schritt ja eine zwangsversteigerung vom haus.
Das Haus wurde vor ca 4 jahren ohne eigenmittel gänzlich fremdfinanziert von meinem mann und mir(stehen beide zu gleichen teilen im grundbuch) gekauft. Ich habe keine nennenswerten Wertgegenstände (gerichtsvollzieher war schon da und hat sich alles angeschaut)
Würde man wegen dieser summe schon das haus versteigern?

Liebe Grüße



MG
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Re: Zwangsversteigerung?

Beitrag von MG » 13.03.2021, 17:19

Bei der von Ihnen genannten Höhe der Schuld stünde auch einer Zwangsversteigerung nichts im Wege.

Bestehen die Schulden gegenüber der fremdfinanzierenden Bank? Wenn nein, dann wäre ein Antrag eines weiteren Gläubigers eher unwahrscheinlich, weil dieser davon ausgehen kann, dass ihm - auch bei einer Versteigerung - nichts bleibt, weil die Bank im Grundbuch alles bekommt.

Das Gesetz kennt aber keine starren Mindestbeträge, sondern werden lediglich jene Verfahren, die man als rechtsmissbräuchlich oder schikanös ansieht, erschwert.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

alles2
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Re: Zwangsversteigerung?

Beitrag von alles2 » 14.03.2021, 03:23

Bei einer Zwangsvollstreckung auf Liegenschaften kann der Gläubiger auf Antrag auf mehrere Varianten zurückgreifen, welche man im zweiten Abschnitt "Exekution wegen Geldforderungen" der Exekutionsordnung zwischen § 87 und 369 entnehmen kann. Die Zwangsversteigerung nach § 133 EO ist eine davon und wird zumeist dann vollzogen, wenn man der Ratenzahlung für seinen Immobilienkredit nicht mehr nachkommt. Wie schon korrekt angesprochen, macht es für alle anderen Gläubigern Sinn, wenn zumindest ein relevanter Teil des Objekts schulden-/lastenfrei ist.
Gleich zu Beginn ab § 87 EO findet man die zwangsweise Pfandrechtsbegründung, was nichts anderes ist, als die fremdfinanzierende Bank machen würde. Also eine Art ins Grundbuch eingetragene Zwangshypothek entsprechend § 448 ABGB.
Die ab § 97 EO erwähnte Zwangsverwaltung könnte zur Anwendung kommen, wenn das Haus vermietet werden würde und der Gläubiger ein Teil der Einnahmen bekäme, bis die Schulden abgebaut sind. Diese Form kommt aber eher selten vor.

Diese Zwangsversteigerung ist aber meist der letzte Weg, den der Gläubiger beschreiten würde. Zuerst wird geschaut, ob sich die Schulden nicht irgendwie durch bewegliche Gegenstände (Fahrnisse) tilgen lassen. Und steht doch irgendwie die Zwangsversteigerung der Immobilie im Raum, kommt der Schuldner dem meist dahingehend zuvor, als dass das Objekt selbst auf den freien Markt angeboten wird. Unter anderem fallen dann weniger Kosten an.

Das akute Problem kann man aber vorerst zumindest temporär aus der Welt schaffen, wenn man vom "Fremdfinanzierer" eine weitere Hypothek bekommen würde, die dann an die Gläubiger weitergegeben werden würden. Ist nichts anderes wie das Auslagern der Schulden.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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