Ich schreibe morgen eine Abschlussprüfung im Fach öffentliches Recht an meiner Uni und verzweifle gerade an einer Frage zu der ich keine Antwort finde und in einer Altklausur gesehen habe. Ist das Nicht beachten einer EU Verordnung, also eine Missachtung des Anwednungsvorranges des EU Rechts vor dem VwGH eine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung?
Herzlichen Dank schon mal für die Antworten!!
Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung
Re: Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung
Vorweg: Ich zähle mich keinesfalls zu jenen, die besonders viel von öffentlichem Recht verstehen und habe auch keine Praxis in VfGH/VwGH-Verfahren.
Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung liegt dann vor, wenn die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes
Das Nichtbeachten einer EU-Verordnung wäre daher uU eine solche Rechtsfrage, wenn eines der obigen drei Kriterien vorläge.
Kommt es nun dazu, dass eine Verordnung einfach nicht beachtet wird, dann denke ich dass man je nach Ausgangslage eines der drei Kriterien wird anwenden können:
Gab es Rechtsprechung dazu, dann wird wohl dort die Verordnung auch angewendet worden sein (also zB Kriterium 1), findet man dazu noch gar nichts an Judikatur, dann wäre es wohl Kriterium 2.
Aber wie eingangs erwähnt, kann gut sein, dass ich hier falsch liege, dann hoffe ich, dass Ihnen gleich noch besser weiter geholfen wird. Und alles Gute für die Prüfung!
Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung liegt dann vor, wenn die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes
Das Nichtbeachten einer EU-Verordnung wäre daher uU eine solche Rechtsfrage, wenn eines der obigen drei Kriterien vorläge.
Kommt es nun dazu, dass eine Verordnung einfach nicht beachtet wird, dann denke ich dass man je nach Ausgangslage eines der drei Kriterien wird anwenden können:
Gab es Rechtsprechung dazu, dann wird wohl dort die Verordnung auch angewendet worden sein (also zB Kriterium 1), findet man dazu noch gar nichts an Judikatur, dann wäre es wohl Kriterium 2.
Aber wie eingangs erwähnt, kann gut sein, dass ich hier falsch liege, dann hoffe ich, dass Ihnen gleich noch besser weiter geholfen wird. Und alles Gute für die Prüfung!
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
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Re: Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung
Das hat mir auf jeden Fall weitergeholfen. Herzlichen Dank!!!
Re: Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung
...wegen des strengen Legalitätsprinzip für die Verwaltung des Art.18 Abs. 1 BV-G muss bekanntlich ausnahmslos jede EU-RL und jede EU-VO in Österreichisches Recht umgewandelt werden, was entweder zur berüchtigten Gesetzesflut sprich Bürokratie führt oder eben nichts nichts weiter geht…
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