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Erbrecht/Lohnpfändung
Verfasst: 05.03.2021, 10:01
von Petra_1
Hallo,
Allgemeine Frage: Kann ein Erbe, dessen Lohn gepfändet wird, in Österreich von seinem Pflichterbteil zurücktreten?
Oder ist er verpflichtet, sein Erbe anzutreten und dieses den Gläubigern zukommen zu lassen?
Bei einem Anwalt in Österreich erhielten wir die Auskunft, dass es nicht möglich ist, auf das Erbe zu verzichten.
In Deutschland dürfte das allerdings sehr wohl unter bestimmten Umständen möglich sein.
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!
LG
Petra
Re: Erbrecht/Lohnpfändung
Verfasst: 05.03.2021, 12:14
von alles2
Lebzeitig unterliegt der Pflichtteilsverzichtsvertrag der Notariatsaktpflicht (der Erbverzicht kann auch nach § 551 ABGB gerichtlich beglaubigt werden). Oder man schlägt im Rahmen des Verlassenschaftsverfahrens das Erbe aus. Dabei gilt die üblicherweise 6-wöchige Frist laut § 157 Abs.2 AußStrG (Außerstreitgesetz) zu beachten und es fallen Gebühren an.
Ist das alles nicht mehr möglich, können auch die anderen Erben die Enterbung erwirken:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=15213
Re: Erbrecht/Lohnpfändung
Verfasst: 05.03.2021, 12:28
von Petra_1
Hallo,
Vielen Dank für die rasche Antwort!
In diesem Fall ist leider der Erblasser bereits verstorben und es gibt kein Testament.
Wie man generell auf seinen Pflichtteil verzichtet, ist mir soweit klar.
Die konkrete Frage wäre, ob auch jemand verzichten kann, dessen Gehalt aktuell gepfändet wird.
Wäre schön, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.
Danke und LG
Petra
Re: Erbrecht/Lohnpfändung
Verfasst: 05.03.2021, 13:26
von alles2
Wie gesagt, man kann unter diesen Umständen auch während dem Nachlassverfahren die Erbausschlagung erklären. Bitte beachte, das ist ein Unterschied zum Erb- oder Pflichtteilsverzicht. Nachdem man sich dafür nicht wirklich viel Zeit lassen kann, wäre es doch ein Versuch wert. Ob es dann geht oder nicht, würde sich dann ohnehin weisen. Begründen könnte man es damit, dass man vom Verstorbenen nach einem jahrelangen Streit nichts mehr wissen wolle. Oder/Und man ist nicht gewillt, etwaige Steuern oder Folgekosten wie für das Verfahren, Begräbnis, ausstehende Forderungen usw. zu übernehmen.
Re: Erbrecht/Lohnpfändung
Verfasst: 05.03.2021, 13:53
von Petra_1
Alles klar, vielen Dank!
