Nötigung oder doch nur Unmutsäußerung?

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oli
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Nötigung oder doch nur Unmutsäußerung?

Beitrag von oli » 04.03.2021, 23:35

Liebe Community,

ich möchte einen Fall schildern, den ich heute am eigenen Leib erleben musste.

Ich fuhr durch ein Ortsgebiet, Tempo 60 erlaubt, mit ca. 55. Hinter mir fuhren zwei Leichtkrafträder mit roter Nummerntafel, ziemlich aggressiv, einer überholte den anderen am angrenzenden durch einen Grünstreifen getrennten Radweg etc. Wildes Gasgeben und unstete Fahrweise waren bemerkbar. Im Kreisverkehr hat mich das erste Moped überholt, ich fuhr dort ca. 50, das zweite Moped fuhr dann vor, als ich 60 fuhr, und zwar mit richtig viel Geschwindigkeitsüberschuss. Ich habe das kommen sehen und mit dem Handy den Überholvorgang inkl. meiner Geschwindigkeitsanzeige inkl. GPS Daten und Uhrzeit gefilmt. Am Kreisverkehr einen km später hatte ich die Mopeds wieder vor mir. Ich habe dort ein Foto von den Nummern gemacht und die beiden Fahrer bemerkten das. Sie fuhren zur Seite und deuteten an, dass ich dort stehen bleiben soll. Verstellt haben sie mir die Fahrbahn aber nicht. Ich fuhr dann einfach weiter, und am nächsten Kreisverkehr einen km später musste ich stehen bleiben und auf freie Einfahrt dort warten. Auf dem Weg dorthin verfolgten sie mich mit Vollgas, sie musste mich ja erst mal einholen, da sie auf der Seite still standen. Dort fuhr ich 50, sie waren aber so schnell, dass das Einholen schon vor dem Erreichen des nächsten Kreisverkehrs vonstatten ging. Es war gerade Rush houer. Einer der Mopeds fuhr extrem knapp hinten auf und das andere Moped kam sehr nahe an die Fahrertüre heran und der Fahrer schimpfte und klopfte mehrmals an mein Fahrertürfenster. Ich blickte zweimal dort hin, warf ihm einen beschwichtigenden Blick zu, zeigte mit meiner Hand eine Winkbewegung (kein Scheibenwische), dass ich keine Lust habe, mich mit ihnen zu befassen und fuhr dann weiter. Sie stoppten die Verfolgung von mir und fuhren dann zur Tankstelle, ich dann einfach weiter.

Nun meine Fragen:
1) Ist das Klopfen an die Fahrertüre mit dem lauten Gebrüll, dem viel zu schnellen Verfolgen (dürfen ja nur 45 fahren) gegen ein Gesetz, das mich betrifft und ich zur Verfolgung bringen könnte?
2. Bei einer Anzeige müsste ich die Anonymität verlassen. Wie sind die Erfahrungen mit solchen Anzeigen und den anschließenden Rachetaten seitens solcher impulsiver Subjekte?
3. Würde ich es dabei erst mal belassen und eine Begegnung auf der Straße mit einem der beiden würde zu einer Bedrohung oder eines Angriffs auf meine Gesundheit und Unversehrtheit führen, wie müsste ich dann vorgehen?
4. Wenn ich jetzt schon etwas machen möchte, was müsse ich tun, wie gehe ich mit dem Film und den Fotos der Mopeds und deren Fahrer (von hinten fotografiert) um? Datenschutz als Stichwort.
5. Könnte so ein Verfahren ins Leere gehen und dann durch das frei und ungestraft Davonkommen der beiden eine Art schlechte Konditionierung derer stattfinden, so nach dem Motto, "uns passiert eh nix, machen wir wieder?"

Ich muss sagen, mir sitzt das in den Knochen, mir war nicht klar, mit wie wenig Hirn man ein Moped lenken kann und wie tief Impulshandlungen sein können.

Danke
Oli



alles2
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Re: Nötigung oder doch nur Unmutsäußerung?

Beitrag von alles2 » 05.03.2021, 03:15

Ist ganz schwer einzuschätzen, da wir die Aggressoren vom Typ her nicht kennen. Also ob sie sich einschüchtern lassen oder ihnen der Respekt gegenüber den Behörden fehlt. Bzw. ob eine Anzeige einen verkehrserzieherischen Effekt hätte oder man es dann tatsächlich - wie von Dir befürchtet - auf Dich absehen würde.

Der Schuss könnte daher wirklich nach hinten losgehen. Wenn man es nämlich genau nimmt und Du während der Fahrt mit dem Handy hantiert hast, ohne dass es befestigt war, könnte Dir nach § 102 Abs.3 KFG eine Verwaltungsstrafe drohen. Sollte es zu keinem Strafverfahren nach § 105 StGB kommen, kann den Gatschhupfer-Fahrern ebenso eine Strafe nach dem § 17, 18, 20, 21 StVO oder ähnliches drohen, weil mitunter der Sicherheitsabstand nicht eingehalten worden sein könnte und sie ein gefährliches Verhalten im Straßenverkehr an den Tag gelegt haben könnten.

Du könntest sehr wohl zur Polizei gehen und der von den Geschehnissen berichten und um dessen Einschätzung bitten, ob anhand Deiner Ausführungen eine Anzeige von Erfolg wäre. Erst wenn es dahingehend konkret wird, könntest Du das Video-Material ins Spiel bringen. Aber vergiss nicht, das Mobiltelefon ist kein offizielles Messgerät. Vielleicht kann es als Orientierung verwendet werden. Oder man schenkt dem keine Beachtung.

Auf jeden Fall kann bei einem Verfahren alles passieren. Je nachdem, welche Verteidigungsstrategie sie sich zurechtgelegt haben (lassen). Dass bei einer Beschuldigtenvernehmung behauptet werden könnte, dass sich an Deinem Fahrzeug was gelöst hat und sie Dich nur darauf aufmerksam machen wollten, während Du ihre Signale falsch gedeutet haben könntest, würde mich nicht weiter würde. Strafrechtlich sehe ich da wenig Chancen. Aber gut, ich war auch nicht dabei. Verwaltungsrechtlich vermag ich nicht zu beurteilen, wie stichhaltig die Beweise wären, um einen Bescheid durchsetzen zu können. Nunja, schließlich müsste ich das nicht entscheiden.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

oli
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Re: Nötigung oder doch nur Unmutsäußerung?

Beitrag von oli » 05.03.2021, 15:13

Danke, genau das wollte ich hören und lesen, da ich mir das z.T. so vorgestellt habe. Handy filmen ohne Halterung ist eine Ordnungswidrigkeit, Datenschutz etc.
Was ich bemerke ist, es muss einfach immer etwas passieren. ZB. wenn er mit dem Fuß gegen die Türe getreten hätte oder wenn ich jetzt ein blaues Auge hätte. Darauf wollte ich es nicht ankommen lassen.
Danke

LG, Oli

alles2
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Re: Nötigung oder doch nur Unmutsäußerung?

Beitrag von alles2 » 05.03.2021, 19:15

Das mit dem Datenschutz würde ich gar nicht so sehr in den Vordergrund stellen, wenn das Filmen zu Zwecken eines Beweismaterials erfolgte. Dagegen sollte niemand etwas einzuwenden haben:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=16938

Genau, wäre aggressiver vorgegangen worden, wäre die Sache eindeutiger und man könnte sogar über Drohung oder Sachbeschädigung diskutieren
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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