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Gelbe u. rote Zone

Verfasst: 28.02.2021, 07:51
von MarcoG.
Grüß Euch!
Darf man auf einem Grundstück, welches in der gelben u. roten Zone liegt einen Imbisstand aufstellen? Darf es ein befestigtes Gebäude auf Grund sein mit Fundament und Holzblockbau? Oder muss das mobil sein wie ähnlich eines Foodtrackers? Welche Genehmigungen braucht man dazu um einen Imbissstand auf dieser Fläche zu betrieben? (Gewerbebehörde bzw. Anlagenreferat ist mir klar).
Danke im Voraus.

Re: Gelbe u. rote Zone

Verfasst: 28.02.2021, 12:21
von alles2
Dafür wäre die Gemeinde die richtige Adresse, die die Auflagen für eine Flächennutzung oder -bebauung erteilt. Man kann sich dabei an § 42a WRG (Wasserrechtsgesetz) orientieren, wenn es nach Einsicht des Gefahrenzonenplans bzw. Flächenwidmungsplans darum geht, ob und wie bebaut werden darf (siehe Absatz 3). Als Schutzmaßnahme kann es bei einer Baugenehmigung einer wasserrechtlichen Bewilligung nach § 11 WRG bedürfen.
Ich rede da von Bauvorhaben, die einer einzuholenden Baubewilligung von der Baubehörde bedürfen. Das gilt freilich nicht für Foodtruck- oder anderweitige mobile Streetfood-Betreiber. Zubauten sind üblicherweise bewilligungspflichtig. Bei Um-, Auf-, und Anbauten kann es von Bundesland zu Bundesland variieren, in wie fern es sich um ein geringfügiges, anzeigepflichtiges und bewilligungspflichtiges Bauvorhaben handelt.

Aber grundsätzlich ist es schon so, dass laut der jeweiligen Landesbauordnung die ausgewiesene rote Gefahrenzone mit einem generellen Bauverbot gleichzustellen ist, da eine Gefährdung nicht nur für Menschen, sondern auch für Bauwerke gegeben sein kann. Bei der gelben Gefahrenzone ist das Bauen zu Siedlungs- und Wirtschaftszwecken durch das eingeschränkte Bauverbot oft nur unter verschiedenen Voraussetzungen möglich.

Sämtliche Angelegenheiten der Wildbach- und Lawinenverbauung können auch mit der zuständigen Dienststelle des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (kurz BMLRT), Abteilung III 4, geklärt werden. Seit deren Verfügung vor 25 Jahren haben diese Zonen auch die rechtliche Wirkung durch die Gemeinde erlangt.