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von alles2 » 27.02.2021, 20:19
Na dann sollte alles in bester Ordnung sein. Man kann auch boshaft von einem Leger, Eisenbahnerschmäh, umgekehrte Psychologie oder die Anwendung der inoffiziellen Polizei-Methoden bei einer Beschuldigtenvernehmung ausgehen, damit man an Informationen gelangt, die man sonst nicht erhalten würde.
Vielleicht weißt Du, was ich meine. Wenn ich beispielsweise der Bekannte wäre und wissen möchte, ob Du mich ergoogelt hast, kann man es auf die konventionelle Weise probieren, indem direkt danach gefragt wird. Das kann man machen, wenn man mit einer ehrlichen Antwort rechnet. Ginge ich davon aus, dass Du was zu verbergen hast oder Du es für Dich behalten möchtest, kann man den umgekehrten Weg gehen. Das könnte dann eben so aussehen, dass ich behaupten würde, ich hätte Zugriff auf Dein elektronisches Gerät und im Browser-Verlauf diese Entdeckung gemacht. Obwohl das nicht sein kann, Du aber daran glaubst, dass es so gewesen sein könnte, gestehst Du die getätigte Suche über Google und ich würde plötzlich über jene Information verfügen, die vorher eigentlich nur spekulativ war.
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