Beleidigung auf Video , Beweismittel

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Mandant2021
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Beleidigung auf Video , Beweismittel

Beitrag von Mandant2021 » 24.02.2021, 18:19

Guten Tag,
Habe eine Frage. Letztens habe ich folgendes erlebt.
Ich ging in meinem Eigentumswohnung und da hab ich einen Nachbar angetroffen, welcher eine Anschuldigung über meine Mieter machte. Da in der Vergangenheit als ich noch selbst als Eigentümer in der Wohnung gelebt hatte, kam es immer wieder zu Beleidigungen, Beschimpfungen, Etc. Nur konnte ich es nicht beweisen.
Nun aus dieser Erfahrung heraus habe ich nun mein Handy zu aufzeichnen verwendet, als der Nachbar mich wieder mal verbal kontaktierte.
Auf diesem Videomaterial kann ich beweisen, dass er Mich als dumm bezeichnet.

Kann ich da eine Anzeige machen?
Wie groß sind meine Chancen vor Gericht?
Welche Strafen kann der Nachbar?

Begehe ich selbst auch ein Strafakt?

Wäre über euren Support sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen



alles2
Beiträge: 3298
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Re: Beleidigung auf Video , Beweismittel

Beitrag von alles2 » 24.02.2021, 20:34

Es sollten die Kriterien des § 115 StGB erfüllt sein. Also im öffentlichen Raum oder für eine Menschengruppe wahrnehmbar. Höchststrafe wäre demnach 3 Monate, wobei in einfachen Fällen wohl eine Diversion (außergerichtlicher Tatausgleich wie durch ein Mediationsgespräch) oder Geldstrafe in Tagessätzen herausschauen würde. Solange es sich in einem Mehrparteienhaus abgespielt hat und es sonst niemand mitbekommen hat, mache ich Dir daher wenig Hoffnung. Auch die unmittelbare Vorgeschichte (z.B. eine Provokation) ist von Relevanz, auf die sich der Kontrahent berufen könnte.

Filmt man zu Beweiszwecken ein mögliches Privatanklagedelikt mit dem Handy, hat man für gewöhnlich nichts zu befürchten. Im Fall einer Lavanttalerin mit nigerianischen Wurzeln, die auf offener Straße lautstark und für jeden wahrnehmbar auf das Übelste rassistisch beschimpft wurde, wurde das mit dem Handy aufgezeichnete Material in das Verfahren aufgenommen. Als sie dieses Beweismittel noch nicht hatte, wurde sie von der Polizei auf den Zivilrechtsweg an das Bezirksgericht verwiesen und ihr hätte das Verfahren 270 Euro gekostet, die sie nicht zahlen wollte. Erst als sie über die Aufzeichnungen verfügte, schaltet sich irgendwann doch die Staatsanwaltschaft ein, die einen Strafantrag wegen Beleidigung eingebracht hatte, und es kam zu einer Verhandlung.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Mandant2021
Beiträge: 4
Registriert: 24.02.2021, 18:02

Re: Beleidigung auf Video , Beweismittel

Beitrag von Mandant2021 » 25.02.2021, 08:02

Danke für die ausführliche Erklärung.
Mir ist aber unklar, ob das Videomaterial als Beweis dann vor Gericht geltend ist, komme ich da auf mein Recht?

Das Ereignis hat sich auf dem
Parkplatz angespielt, es ist auch unmittelbar nebenan ein anderes Parteienhaus. Ob es jemand mitbekommen hat, weis ich nicht. Hätte ja aber eben das Video als Beweis.

Akzeptiert das Gericht das Video als gültiges Beweismittel?

alles2
Beiträge: 3298
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Beleidigung auf Video , Beweismittel

Beitrag von alles2 » 25.02.2021, 09:33

Die tiefe Botschaft aus der ganze Geschichte ist, man sollte zuerst der Ermittlungsbehörde davon überzeugen, dass ein Straftatbestand als gegeben erscheint. Bei der Aufnahme der Angelegenheit durch die Polizei oder Staatsanwaltschaft kann man dann alles vorbringen, was man hat. Erst wenn das Ganze Fahrt aufnimmt und tatsächlich die Ermittlungen aufgenommen werden würden, kann man darüber diskutieren, ob das Beweismittel auch tatsächlich bei Gericht landen darf.

Nur mag ich nicht beurteilen, ob sich dessen überhaupt jemand widmen würde. Wenn Du beispielsweise auf einem Parkplatz jemand angesprochen hast, der nichts von Dir wissen möchte oder von Dir gestört werden möchte und der im Vorbeigehen für niemanden wahrnehmbar sowas wie "Du bist dumm!" geäußert hat, wird es eher niemanden interessieren. Dann müsstest eben - wie schon vermittelt - den zivilrechtlichen Weg gehen, um eventuell zu Deinem subjektiven Recht zu kommen.

Wie gesagt, einfach alles den bereits genannten Behörden vortragen und den Verlauf beobachten. Man würde Dich schon darauf hinweisen, welcher Weg zu gehen wäre.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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