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Einfriedung, habe ich ein Recht darauf?

Verfasst: 20.02.2021, 20:17
von bas0501
Guten Tag!
Seit November bin ich Besitzer eines 2012 errichteten Einfamilienhauses im Burgenland.
Unser Grundstück grenzt an eine geschlossene Siedlung an einem Teich und die Nachbarn haben ihr Grundstück vom Eigentümer des Teiches gekauft. Nun zum Grundstück des Nachbarn: Es ist ein Fahnengrundstück, der "Fahnenstiel" ist die einzige Verbindung zum Teich und ist nicht breiter als 1,20cm. Ergo kommen die Nachbarn mit dem Auto von der anderen Seite angefahren und haben dort auch ihren Hauseingang.
Jusline.jpeg
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Meine erste Frage lautet: Bevor die Nachbarn gebaut haben stand dort ein Maschendrahtzaun. Lt. §858 ABGB ist aber nun der Nachbar verpflichtet einen zu errichten, da es von der Straßenseite die rechte Seite ist die an unser Grundstück grenzt? Oder besteht die Gefahr dass er sagt, er gehört zur Teichsiedlung und seine rechte Seite ist nicht an unserer Grenze?

Außerdem meine zweite Frage, der Nachbar hat über 1m Erde aufgeschüttet, ist er auch verpflichtet eine Stützmauer zu errichten? Die Höhe des Zaunes, falls er einen errichten muss, wird dann von der Oberkante der Stützmauer gerechnet, richtig?

Anbei noch eine Skizze, unsere Nachbarn auf unserer rechten Seite sind nicht davon betroffen, da ihr bestehender Zaun nicht verändert wurde.

Vorab vielen Dank
Bas van der Zijden

Re: Einfriedung, habe ich ein Recht darauf?

Verfasst: 23.02.2021, 13:53
von alles2
Leider kann ich es schwer nachvollziehen bzw. kann ich mir selbst kein Bild davon machen. Versuche es mal beim:

Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 2 - Landesplanung, Gemeinden und Wirtschaft
Hauptreferat Wirtschaft, Anlagen und Tourismus
Referat Anlagen- und Baurecht

https://www.burgenland.at/verwaltung/landesverwaltung-im-ueberblick/gruppe-3/abteilung-2-landesplanung-gemeinden-und-wirtschaft/hauptreferat-wirtschaft-anlagen-und-tourismus/referat-anlagen-und-baurecht/

Früher sprach ich über solche Bauangelegenheiten mit Mag. Eleonore Wayán (spricht man Wojan aus) über 057/600-2410. Vermutlich gab es interne "Verrückungen", weshalb sie nur als Alternative anzusteuern wäre.