Einfriedung, habe ich ein Recht darauf?
Verfasst: 20.02.2021, 20:17
Guten Tag!
Seit November bin ich Besitzer eines 2012 errichteten Einfamilienhauses im Burgenland.
Unser Grundstück grenzt an eine geschlossene Siedlung an einem Teich und die Nachbarn haben ihr Grundstück vom Eigentümer des Teiches gekauft. Nun zum Grundstück des Nachbarn: Es ist ein Fahnengrundstück, der "Fahnenstiel" ist die einzige Verbindung zum Teich und ist nicht breiter als 1,20cm. Ergo kommen die Nachbarn mit dem Auto von der anderen Seite angefahren und haben dort auch ihren Hauseingang.
Meine erste Frage lautet: Bevor die Nachbarn gebaut haben stand dort ein Maschendrahtzaun. Lt. §858 ABGB ist aber nun der Nachbar verpflichtet einen zu errichten, da es von der Straßenseite die rechte Seite ist die an unser Grundstück grenzt? Oder besteht die Gefahr dass er sagt, er gehört zur Teichsiedlung und seine rechte Seite ist nicht an unserer Grenze?
Außerdem meine zweite Frage, der Nachbar hat über 1m Erde aufgeschüttet, ist er auch verpflichtet eine Stützmauer zu errichten? Die Höhe des Zaunes, falls er einen errichten muss, wird dann von der Oberkante der Stützmauer gerechnet, richtig?
Anbei noch eine Skizze, unsere Nachbarn auf unserer rechten Seite sind nicht davon betroffen, da ihr bestehender Zaun nicht verändert wurde.
Vorab vielen Dank
Bas van der Zijden
Seit November bin ich Besitzer eines 2012 errichteten Einfamilienhauses im Burgenland.
Unser Grundstück grenzt an eine geschlossene Siedlung an einem Teich und die Nachbarn haben ihr Grundstück vom Eigentümer des Teiches gekauft. Nun zum Grundstück des Nachbarn: Es ist ein Fahnengrundstück, der "Fahnenstiel" ist die einzige Verbindung zum Teich und ist nicht breiter als 1,20cm. Ergo kommen die Nachbarn mit dem Auto von der anderen Seite angefahren und haben dort auch ihren Hauseingang.
Meine erste Frage lautet: Bevor die Nachbarn gebaut haben stand dort ein Maschendrahtzaun. Lt. §858 ABGB ist aber nun der Nachbar verpflichtet einen zu errichten, da es von der Straßenseite die rechte Seite ist die an unser Grundstück grenzt? Oder besteht die Gefahr dass er sagt, er gehört zur Teichsiedlung und seine rechte Seite ist nicht an unserer Grenze?
Außerdem meine zweite Frage, der Nachbar hat über 1m Erde aufgeschüttet, ist er auch verpflichtet eine Stützmauer zu errichten? Die Höhe des Zaunes, falls er einen errichten muss, wird dann von der Oberkante der Stützmauer gerechnet, richtig?
Anbei noch eine Skizze, unsere Nachbarn auf unserer rechten Seite sind nicht davon betroffen, da ihr bestehender Zaun nicht verändert wurde.
Vorab vielen Dank
Bas van der Zijden