Besitzstörung in Verbindung mit "verjährter" Dienstbarkeit
Verfasst: 20.02.2021, 13:22
Hallo liebe Rechtsprofis!
Ich habe ein rechtliches Problem im Zusammenhang mit einer Reallast, die grundbücherlich eingetragen ist. Ich habe vor 2 Jahren mein Haus fertiggebaut und bin eingezogen - das Grundstück war vorher unerschlossen, vewildert und versperrt. Meine Grundstücksnachbarin hat einen Dienstbarkeitsvertrag mit meinem Rechtsvorgänger abgeschlossen. Die Dienstbarkeit ist auch im Grundbuch eingetragen. Meine Nachbarin hat mich geklagt, weil sie der Meinung war mein Dach rage in ihren per Vertrag gesicherten Servitutsweg (5 Meter). Das Gericht entschied dass es keine Beeinträchtigung ihres Servituts gibt und erkannte zusätzlich in erster Instanz, dass das Servitutsrecht mangels Nutzung verjährt ist (30 Jahre). Darüber war die Nachbarin natürlich nicht sehr erfreut. Aber auch ihre Berufung wurde abgelehnt. Eine Revision ist unzulässig.
Nach der Entscheidung wie oben angeführt ist gestern bei mir eine Besitzstörungsklage reingeflattert - ich hätte meine Nachbarin an ihrer Rechtsausübung gestört (Servitut) weil ich auf der Strasse geparkt habe. Ein weiterer Nachbar wurde ebenso geklagt. Ich habe das Fahrzeug erst kürzlich auf der Strasse abgestellt, nachdem festgestellt wurde, dass die Nachbarin ohnehin kein Durchfahrtsrecht mehr hat.
Ich habe zwar schon einen Termin bei meinem RA vereinbart, aber wüsste gerne was ihr davon haltet? Das Landesgericht Innsbruck hat zuvor festgestellt dass das Servitutsrecht verjährt ist. Jetzt soll die Besitzstörungsklage im Bezirksgericht verhandelt werden?? Die Besitzstörungsklage stützt somit auf ein verjährtes Dienstbarkeitsrecht?? Wieso wird die Klägerin diese Klage einbringen? Kann die Feststellung der LG durch das Bezirksgericht denn verändert werden??
Ich würde mich über eure Meinungen freuen. Der SV lässt mir keine Ruhe.
VG
Ich habe ein rechtliches Problem im Zusammenhang mit einer Reallast, die grundbücherlich eingetragen ist. Ich habe vor 2 Jahren mein Haus fertiggebaut und bin eingezogen - das Grundstück war vorher unerschlossen, vewildert und versperrt. Meine Grundstücksnachbarin hat einen Dienstbarkeitsvertrag mit meinem Rechtsvorgänger abgeschlossen. Die Dienstbarkeit ist auch im Grundbuch eingetragen. Meine Nachbarin hat mich geklagt, weil sie der Meinung war mein Dach rage in ihren per Vertrag gesicherten Servitutsweg (5 Meter). Das Gericht entschied dass es keine Beeinträchtigung ihres Servituts gibt und erkannte zusätzlich in erster Instanz, dass das Servitutsrecht mangels Nutzung verjährt ist (30 Jahre). Darüber war die Nachbarin natürlich nicht sehr erfreut. Aber auch ihre Berufung wurde abgelehnt. Eine Revision ist unzulässig.
Nach der Entscheidung wie oben angeführt ist gestern bei mir eine Besitzstörungsklage reingeflattert - ich hätte meine Nachbarin an ihrer Rechtsausübung gestört (Servitut) weil ich auf der Strasse geparkt habe. Ein weiterer Nachbar wurde ebenso geklagt. Ich habe das Fahrzeug erst kürzlich auf der Strasse abgestellt, nachdem festgestellt wurde, dass die Nachbarin ohnehin kein Durchfahrtsrecht mehr hat.
Ich habe zwar schon einen Termin bei meinem RA vereinbart, aber wüsste gerne was ihr davon haltet? Das Landesgericht Innsbruck hat zuvor festgestellt dass das Servitutsrecht verjährt ist. Jetzt soll die Besitzstörungsklage im Bezirksgericht verhandelt werden?? Die Besitzstörungsklage stützt somit auf ein verjährtes Dienstbarkeitsrecht?? Wieso wird die Klägerin diese Klage einbringen? Kann die Feststellung der LG durch das Bezirksgericht denn verändert werden??
Ich würde mich über eure Meinungen freuen. Der SV lässt mir keine Ruhe.
VG