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Foto von fremden Auto auf der eigenen HP veröffentlichen

Verfasst: 19.02.2021, 11:20
von Adler2
Hallo liebe Alle!

Mal vorab: recht schönen Dank an Euch, die meine letzen beiden Anfragen (sehr hilfreich) beantwortet haben (ich will dann mein Dankeschön nicht noch mal in den Thread schreiben und diesen noch mal hochpushen)

Über "Bild-/Foto- Recht " bin ich relativ gut informiert (was ich als Bildnishersteller darf und was nicht)

Wie würde es sich aber in so einem Fall verhalten:

Man stell ein Auto in eine Werkstatt die was extra einbauen soll/wird (will es absichtlich nicht näher beschreiben). Auf der FB-Seite sind die Einbauten dann zu sehen - was ich als Kunde sehr gut finde, um zu sehen: bei dem Auto schaut dies oder das eben so aus.
Teils werden die Autos als ganzer fotografiert, wobei die Nummerntafeln demontiert sind (also nicht nachträglich mit PS die Tafel gepixelt).
Ich habe nun keine Info, ob das (Nummerntafel demontieren - was für die Einbauten NICHT notwendig wäre. Oder sind das alle Autos, die noch keine Zulassung haben...) mit dem Autobesitzer abgesprochen wurde, bzw. ob das Fotografieren und das öffentlich stellen der Fotos auch vorab abgesprochen wurde.

Frage wäre: OB das Fotografieren von Gegenständen, die anderen Leuten gehören, vorab abgesprochen werden muss (und Veröffentlichung dann....). Das Fotografieren würde ja auf dem Privatgrund von dem Händler passieren, aber von MEINEM Gegenstand.
Und ob ein Nummernschild abgenommen werden darf, wenn es für die Erfüllung des Geschäftvertrages gar nicht notwendig ist.

Wieder im Vorraus an alle Antworten ein DANKESCHÖN für Eure Zeit!!!

liebe Grüße, Adler

Re: Foto von fremden Auto auf der eigenen HP veröffentlichen

Verfasst: 19.02.2021, 20:43
von alles2
Das Recht am Bild der eigenen Sache greift ohnehin ziemlich selten und schon gar nicht, wenn es keine Rückschlüsse auf personenbezogenen Daten zulässt. Daher dürfen Fotos von Fahrzeugen auch mit erkennbarem KFZ-Kennzeichen ohne erteilte Einwilligung des Halters gemacht und verbreitet werden, sofern das allgemeine Persönlichkeitsrecht nicht verletzt wird.

Wann Bildaufnahmen (un)zulässig sind und veröffentlicht werden dürfen, findet sich auch hier:

https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/eu-dsgvo-bildverarbeitung.html

Zulässig:
Die Bildaufnahme verfolgt ein privates Dokumentationsinteresse, das nicht auf die identifizierende Erfassung unbeteiligter Personen oder die gezielte Erfassung von Objekten (z.B. KFZ-Kennzeichen, Fahrzeugaufschriften), die sich zur mittelbaren Identifizierung solcher Personen eigenen, gerichtet ist.