Hallo,
Meine Frage bezieht sich auf Öffentliche Gebäude. Sagen wir ich will meinen Besuch im Rathaus(Öffentliche Ort) mit Video Dokumentieren. Haben die Leute dort das Recht auf Privatsphäre?
Es fallt mir Schwer solche Gesetztexte zum Analysieren und dadurch zu verstehen was man darf und was nicht und wo man sowas darf und wo nicht.
In Amerika, ich weiß ami Land ist nicht das beste Bsp. zum sich drauf zum beziehen aber dort gilt (An öffentlichen Orten dürfen Menschen und Angestellte ohne Ihre Einwilligung der Person gefilmt werden.)
Wie gesagt nicht das beste Bsp. jedoch wird dadurch klar was ich will, hoffen ich mal.
Mfg
Blazze
Hat man an Öffentlichen Orten das Recht auf Privatsphäre?
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- Registriert: 17.02.2021, 20:18
Re: Hat man an Öffentlichen Orten das Recht auf Privatsphäre?
Bei Aufnahmen sollten die Persönlichkeitsrechte gewahrt werden. Doch bevor Du so ein Gebäude betrittst, könntest Du Dir die Hausordnung durchlesen. Die vom OLG Wien schaut beispielsweise so aus (siehe die Hausordnung als PDF), wobei jene der anderen Behörden nicht recht viel anders ist:
https://www.justiz.gv.at/olg-wien/oberlandesgericht-wien/hausordnung.html
Was die Persönlichkeitsrechte anbelangt, sollte das hier weiterhelfen:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=15593
https://www.justiz.gv.at/olg-wien/oberlandesgericht-wien/hausordnung.html
Was die Persönlichkeitsrechte anbelangt, sollte das hier weiterhelfen:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=15593
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Re: Hat man an Öffentlichen Orten das Recht auf Privatsphäre?
…aufgrund des Persönlichkeitsrechts des § 16 ABGB lässt sich auch ein Recht auf das eigene Bildnis ableiten - überall von man hingehen kann, darf man auch ein Foto/Video von sich selbst machen, außer es ist explizit verboten wie etwa in Kirchen oder Kunstgalerien wegen des schädigenden Blitzlichts…
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