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"Muss man ständige Immobilienkaufanfragen dulden"?

Verfasst: 17.02.2021, 11:54
von Reif für die Insel
Guten Tag,

Jetzt habe ich bitte noch eine Frage/Überlegung.

Nachbar A stellt an Nachbar B seit etwa zehn Jahren persönlich und telefonisch Kaufanfragen und fast "unzählige" Mietanfragen bzgl. einer Immobilie. Allerdings wurde diese Immobilie nie zu Verkauf oder Vermietung angeboten und wird es auch nie werden.

Der persönlichen, telefonischen und schriftlichen Bitte dies zu unterlassen, da man Nachbar A vor einem etwaigen sehr unwahrscheinlichen Verkauf verständigen würde, wurde ebenso nicht nachgekommen, wie der Bitte um einen höflichen Umgangston (Nachbar A reagiert oftmals sehr ungehalten) nach jeder Absage. Nachbar B fühlt sich mittlerweile bei der Immobiliennutzung durch diese permanenten Störungen sehr eingeschränkt.

Mittlerweile kündigt Nachbar A in der weiteren Nachbarschaft an, das Objekt des Nachbarn B zu kaufen, sodass nun auch Kontaktaufnahmen der weiteren Nachbarn erfolgen, welche ebenso ein Kaufangebot (für ein Objekt, das nie verkauft werden wird) abgeben möchten.

Bitte, gibt es eine Möglichkeit, die Belästigungen durch die völlig grundlosen und hartnäckigen (seit zehn Jahren!) Kaufanfragen zu unterbinden?

Danke!

Re: "Muss man ständige Immobilienkaufanfragen dulden"?

Verfasst: 17.02.2021, 14:13
von alles2
Dafür gibt es die Möglichkeit der Unterlassungsklage. Es schadet nie, alles zu protokollieren oder zeitlich zu erfassen, was wie vorgefallen ist. Und weil es anscheinend auf freundlich nicht fruchtet, mal (nachweislich) eine Klagsandrohung aussprechen, dass die Vorfälle ansonsten dem Anwalt übergeben werden und man gerichtliche Schritte einleiten würde.

Re: "Muss man ständige Immobilienkaufanfragen dulden"?

Verfasst: 17.02.2021, 14:49
von Reif für die Insel
Danke für die Bestätigung "meiner aus Verzweiflung getätigten Überlegungen". Weitere Nachbarn haben gerade aufgrund ähnlicher Vorgehensweise von Nachbar A an ihn verkauft. Jetzt würde nur mehr dieser Teil von Nachbar B fehlen, um die gewünschte Grundstücksgröße von Nachbar A zu erreichen. Doch ganz widerstandslos soll und kann diese Aktion nicht mehr verlaufen. Einen Verkauf wird es definitiv nicht geben. Androhungen bezüglich rechtlicher Schritte haben bereits bei anderen Problemen mit diesem Nachbarn geholfen, es ist aber nur gut zu wissen, welche "Schritte man ankündigen kann"! DANKE!