Veruschter Mord

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Umgd
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Veruschter Mord

Beitrag von Umgd » 16.02.2021, 14:55

Wie schaut die Lage im Bezug des Versuchten Mordes durch eine Psychische Einwirkung aus,
durch Intensiven eingriff in das Leben?

Gruppe A versucht eine Person B durch ständige Psychische Gewalt, Manipulation jemanden dazu zwingen um sich das Leben zu nähmen.
Der Gruppe A misslingt die Tat und versucht ständig immer wieder die Person B zu Manipulieren um die Tat nicht bekannt zu machen.
Dabei die Person B kennt andere Fälle die mit Tödlichen Ausgang oder Schwere Körperverletzung mit Dauerfolgen die den Selben Muster aufweisen.
Bekanntlich ist ebenfalls das jetzt will keiner die Verantwortung übernähmen für die Taten.

Zb.
Wenn eine Schreiben an die Staatsanwaltschaft abgewiesen wird oder Oberstaatsanwaltschaft
besteht die Möglichkeit an das BvwG eine Beschwerde einzureichen oder an Verwaltungsgericht, Verfassungsgericht.

Wie ist die Vorgehensweise in solchen Fällen?.


Lg



alles2
Beiträge: 4059
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Vertuschter Mord

Beitrag von alles2 » 16.02.2021, 16:21

Strafrecht hat nichts mit den Verwaltungsbehörden zu tun. Als nächstes könntest Du es bei der Generalprokuratur versuchen. Geht es durch, wird es an den Obersten Gerichtshof (OGH) weitergegeben. Mehr dazu hier:

https://www.generalprokuratur.gv.at/information/

Habe persönlich nicht so gute Erfahrungen damit gemacht. Dennoch ist es ein Versuch wert, bevor man sich an die falschen Gerichte wendet. Es gäbe dann noch die europäischen Gerichte, auf die ich noch nicht eingehen werde. Ansonsten mal dort anrufen:

https://www.justiz.gv.at/html/default/kontakt.de.html

Wenn man ganz lustig ist und mit einer Amtshaftungsklage gegen die Republik spekuliert, kann sich auch an die Finanzprokuratur wenden.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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