Guten Tag,
Meine rechtliche Anfrage betrifft das Baurecht in OÖ.
Das Flachdach einer vor knapp über 30 Jahren direkt an einer Grundrenze errichteten Garage wurde seit Beginn als Terrasse genutzt. Das Terrassengeländer befindet sich seither ebenso an der Grundgrenze, was bisher aus nachbarschaftlicher Sicht konfliktfrei verlief.
Seit einigen Monaten jedoch werden die Nachbarn durch Aktivitäten auf dieser Terrasse gestört ("von oben" wird beschimpft, beleidigt, ständig beobachtet,...).
Die nun aufgetretene Überlegung wäre, ob grundsätzlich das Terrassengeländer zwei Meter von der Grundgrenze entfernt sein müsste und ob ein ggf. unrechtmäßig an der Grundgrenze errichtetes Geländer auch nach so langer Zeit beeinsprucht werden könnte. Wie erwähnt bestehen die nachbarschaftlichen Störungen erst seit Sommer 2020, die Garage samt Geländer steht seit etwa der zweiten Hälfte der 1980er Jahre.
Vielen Dank!
Baurecht Terrassengeländer OÖ
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Re: Baurecht Terrassengeländer OÖ
In erster Linie mit der Baubehörde der Gemeinde klären, ob es damals genehmigt wurde und baubewilligungspflichtig war. Entspricht alles den Vorschriften, kann man nichts machen. Es gab und gibt einige Gründe, warum bis zur Grundgrenze bebaut werden durfte/darf. Mitunter im geschlossen bewohnten Gebiet, durch Ausnahmeregelung in der Bauordnung oder wenn der Bebauungsplan vom Gemeinderat (einstimmig) beschlossen wurde. Stellt sich heraus, dass etwas nicht ordnungsgemäß abgewickelt wurde, kann man einen Beseitigungs- (für Geländer) oder Abbruchbescheid (für Garage) erwirken. Aber das nur als grobe Information, weil wir die Unterlagen nicht kennen und man dann ohnehin nähere Auskünfte vom Bürgermeister bekommen kann.
Zuletzt geändert von alles2 am 20.02.2021, 18:58, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Baurecht Terrassengeländer OÖ
Danke!!!
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