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Bauvorhaben eines Gasthauses und Hotels

Verfasst: 15.02.2021, 22:38
von hai
Hallo!
Neben meinem Grundstück ist ein großes Restaurant mit ca. 150 Sitzplätzen auf einer Terasse und einem anschließenden Hotel (Doppelstöckig) und einen großen Parkplatz geplant. Der Platz umfasst ca. 5ha.

Um da Objekt herum gibt es nur Wohnhäuser und eine Hauptstraße. Der Baurefferent der Gemeinde hat dies genehmigt.

Jetzt wollte ich fragen, welche Möglichkeiten ich habe bzw. welche Argumente ich gegen dieses Bauvorhaben vorbringen könnte.
Vielen Dank für jede Antwort und Hilfe.

Re: Bauvorhaben eines Gasthauses und Hotels

Verfasst: 16.02.2021, 04:08
von alles2
Man könnte gegen das Bauvorhaben klagen. Aber das hätten schon viele probiert. Mir ist schon klar, dass man die gewohnte Ruhe nicht aufgeben möchte. Auf der anderen Seite darf man nicht vergessen, dass einem das angrenzende Grundstück nicht gehört. Gerade der Gastgewerbebetrieb (Gastronomie- und Hotelbetriebe) hat im allgemeinen Wohngebiet mit geringeren Widerständen zu kämpfen, da von denen verhältnismäßig geringere Mehrbelastungen wie Verdünstung, Heizabgase, Staub usw. ausgehen.
Die erwartete Lärmentwicklung wird gerne mal ins Treffen geführt. Nur wo noch nichts im Betrieb, bleibt es bei dieser Argumentation gerne mal bei einer reinen Hypothese. Jene während der Bauphase zählt ohnehin nicht.
Und ja, weil Du die eine Straße erwähnst, kann theoretisch auch eine etwaige mangelnde verkehrsrechtliche Erschließung moniert werden. Alles Dinge, die man sich vor Ort und anhand der Baupläne ansehen müsste, um beurteilen zu können, ob dadurch der Wohncharakter gestört wird oder irgendwelche Vorschriften verletzt werden.
Ein gängiger Einwand ist auch die Wertminderung der Liegenschaft. Jeder wie er meint.

Re: Bauvorhaben eines Gasthauses und Hotels

Verfasst: 16.02.2021, 08:33
von SK
Haben Sie im Bauverfahren Einwendungen erhoben?

Re: Bauvorhaben eines Gasthauses und Hotels

Verfasst: 16.02.2021, 10:17
von hai
Danke für die Antworten.
Die Bauverhandlung kommt erst.

Zurzeit habe ich noch keine Einwendungen erhoben, deshalb habe ich gefragt welche Gründe ich angeben könnte.

Bezüglich Lärm würde mir noch einfallen, dass Geburtstagsparties geplant sind bis spät in die Nacht. Da sehe ich eine Mehrbelastung des Lärms, da in der Nacht auch weniger Verkehr auf der Straße ist, als Vergleich.

Danke nochmals für weitere Antworten und Vorschläge

Re: Bauvorhaben eines Gasthauses und Hotels

Verfasst: 16.02.2021, 10:24
von SK
Sie müssen zwischen gewerberechtlicher Genehmigung und baurechtlicher Genehmigung unterscheiden, ich gehe jedoch davon aus, dass beide Genehmigungen in einem Verfahren erteilt werden sollten.

Es gibt viele möglichen Einwendungen. Welche Einwendungen konkret erhoben werden können, kann erst nach Einsicht in Einreichunterlagen, Baubeschreibungen und Plänen beurteilt werden.

Re: Bauvorhaben eines Gasthauses und Hotels

Verfasst: 16.02.2021, 11:51
von alles2
Ok, durch Partys befürchtete Lärmemissionen kann zwar vorgebracht werden, würde allerdings das Projekt nicht gefährden. Um dem entgegenzuwirken, würde man auf technische oder bauliche Vorrichtungen zurückgreifen können.

Re: Bauvorhaben eines Gasthauses und Hotels

Verfasst: 16.02.2021, 23:22
von hai
Danke für die Antworten.
Ich habe ein Foto vom Plan.
Wie kann ich am besten feststellen bzw. festlegen welche Einwendungen ich besten einreichen kann.
Leider habe ich da keine Erfahrung.
Danke nochmals für Hinweise und Vorschläge.

Re: Bauvorhaben eines Gasthauses und Hotels

Verfasst: 17.02.2021, 00:05
von alles2
Wenn es um Einwendungen gegen ein geplantes Bauvorhaben gibt, wird seitens der Liegenschaftseigentümer gerne mal ein Befund (Schallgutachten) von einem Sachverständigen (Ingenieursbüro) eingeholt. Die messen den Ist-Zustand und anhand sämtlicher Unterlagen über den Bauprojekt errechnen sie sich u.a. die zu erwarteten Lärmspitzen, die bei der Zulieferung, auf den Parkplätzen oder beim Verweilen der Gäste außerhalb der Gebäude entstehen können.

Re: Bauvorhaben eines Gasthauses und Hotels

Verfasst: 10.03.2021, 22:56
von hai
Danke für die Antworten.
Ein Schallgutachten wird noch erstellt.

Da der Bauheer einige Verwandte in der Gemeinde sitzen haben und auch sein Schwiegervater Obmann eines Vereins in der Gemeinde ist war es ein leichtes das Freiland in sehr kurzer Zeit in ein Bauland umzuwidmen. Somit sehe ich es so, dass seitens der Gemeinde sehr viel möglich ist.

Das Grundstück wo das Gasthaus gebaut werden soll steht jedes Jahr sehr viel Wasser wenn es ein paar Tage geregnet hat. Dies ist meiner Meinung der Grund, weil dort der Grundwasserspiegel nur ca. 2m tief ist.
Dies habe ich dem Baurefferenten der Gemeinde mitgeteilt. Er meinte das das Wasser von den umliegenden Nachbarn kommt und dort dann steht, weil es dort tiefer ist. Auch ist der Bau für zufliesendes Wasser nicht zuständig sondern muss nur für das Wasser, dass auf sein Grundstück geht für eine entsprechende Versicherung sorgen.
Ob das Wasser von den Nachbarn kommt, kann er nicht beweisen.

Auch Beispiele bezüglich des Lärms bringt er immer Beispiele von seinem Nachbarn und laute Studenten. Dies habe ich aber so mitgeteilt, dass man laute Nachbarn oder Studenten hinweisen kann und danach meistens Ruhe. Gäste die jeden Tag andere sind und aktuell feiern ist dies eher egal.

Wie wird dies so gesehe?
Danke für weitere Feedback und lg