Unterschriftsfälschung

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mischa007
Beiträge: 1
Registriert: 14.02.2021, 16:43

Unterschriftsfälschung

Beitrag von mischa007 » 14.02.2021, 16:50

Hallo zusammen!

Meine Eltern haben für mich im Jahr 2006, eine Zukunftsvorsorge abgeschlossen. Meine Mutter ist Ende 2019 verstorben, jetzt hat sie mein Vater weitergezahlt. Ich habe nach dem Tod von meiner Mutter gefragt, ob ich die Kosten übernehme solle und es hieß nein. Ich hatte auch ein anstrengendes Verlassenschaftsverfahren, mein Vater hat das sehr erschwert. Anfang Dezember 2020, meinte mein Vater, wir könnten ja mal die Zukunftsvorsorge auflösen und das Geld gehört dann eh dir, du könntest dir dann darum zb. ein neueres Auto kaufen, und ich sagte ich überlege es mir.

Jetzt bekam ich vor wenigen Tagen, von meiner Versicherung einen Anruf, ob ich mir die Kündigung nicht nochmals überlegen wolle und ich fragte warum es geht. Mir wurde dann erklärt das die Zukunftsvorsorge Versicherung gekündigt wurde, mit einem Kündigungsschreiben, plus einer Kopie von meinem Reisepass (mein Vater hat da leider Zugang), und der gefälschten Unterschrift. Der Zukunftsvorsorge-Vertrag lauft rein auf mich. Mein Vater hat jetzt angefordert, sich die ca. € 7.000 überweisen zu lassen. Auf die Frage was das soll, meinte er, ich musste eh die Notarkosten zahlen.

Ich könnte jetzt laut Versicherung, die Kündigung rückgängig machen, was ich auch tun werde. Was kann ich sonst noch machen? Hat sich da mein Vater jetzt strafbar gemacht mit der Unterschriftsfälschung? Er hat auch den Kündigungsbrief ohne mein wissen mit der Post erhalten und geöffnet, und diesen versteckt. Ich habe leider noch die Postanschrift daheim, wohnen tue ich dort nicht mehr.

Lg Michael



alles2
Beiträge: 3315
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Unterschriftsfälschung

Beitrag von alles2 » 14.02.2021, 18:01

Du kannst den Sachverhalt wegen § 118 StGB (Verletzung des Briefgeheimnisses und Unterdrückung von Briefen) und § 223 StGB (Urkundenfälschung) zur Anzeige bringen. Das wäre der Startschuss für die Aufnahme eines Verfahrens. Sollte etwas nicht zutreffend sein oder sollten sich andere strafrechtliche Tatbestände ergeben, würdest Du darüber schon informiert werden. Zivilrechtlich würde mir da jetzt nichts einfallen, solange kein nennenswerter Schaden glaubhaft gemacht werden kann. Sollte es doch einen Anlass dafür geben oder hat das Strafgericht nicht selbst darüber entschieden, würde es Dich darüber verständigen, dass die Ansprüche auf dem Zivilrechtsweg geltend zu machen wären.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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