Vaterschaftsklärung

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Mona
Beiträge: 1
Registriert: 14.02.2021, 12:10

Vaterschaftsklärung

Beitrag von Mona » 14.02.2021, 12:56

Guten Tag,

Zum Sachverhalt:

Der Vater des unehelichen Kindes starb kurz vor der Geburt.
Im Zuge des Verlassenschaftsverfahrens, wurde der Nachlasskurator vom BG mit der Klärung der Vaterschaft, nach § 156 AußStrG, beauftragt.
Ein privates Vaterschaftsgutachten war geplant.

Die Herausgabe des DNA-Materials von der Obduktion, wurde von der Pathologie, aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen abgelehnt. Deren Anfrage beim BG, die Herausgabe anzuordnen, wurde ebenfalls abgelehnt.

Nun stellen sich folgende Fragen:

Ist es dem Kurator überhaupt rechtlich möglich über die DNA des Verstorbenen zu verfügen?

Wäre hier nicht ein Verfahren zur Herausgabe der DNA für das Recht auf Feststellung der Abstammung, dem allerdings das DSG gegenüber steht, notwendig?

In diversen Abstammungsverfahren wurde unterschiedlich und erst in mehreren Instanzen entschieden - es gibt hier also keine eindeutige Regelung und es ist mit einem längeren Verfahren zu rechnen?

Der ernannte Nachlasskurator ist der Klärung positiv zugewandt - gibt es dennoch die Möglichkeit, für andere Verwandte, hier Einspruch zu erheben? Werden diese überhaupt informiert? Die Verlassenschaft war überschuldet.

Mfg Mona



Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 18 Gäste